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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, AEsthetik, Kultur, Natur, Recht, …), Note: Sehr gut, Universitat Zurich (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Migration und Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Miller versucht im Kapitel Immigration and Territorial Rights seines Buches National Responsibility and Global Justice zu zeigen, dass es kein Recht auf Migration geben kann, Staaten aber Territorialrechte etablieren und daher uber Aufnahme oder Ausweisung entscheiden koennen. Anhand des ersten Teils des Textes, in dem er der Frage nach einem Migrationsrecht nachgeht, moechte ich aufzeigen, dass seine Argumentation nicht stichhaltig ist. Dies werde ich anhand seiner Ausfuhrungen zum Recht auf Bewegungsfreiheit aufzuzeigen versuchen. Da Miller im Text constraints on freedom eine Definition von Freiheitseinschrankung aufstellt, die auch auf Grenzen zutrifft, werde ich zudem untersuchen, inwiefern sich dies auf seine Argumentation gegen ein absolutes Recht auf Bewegungsfreiheit auswirkt, und ob er gemass seiner eigenen Definition Grenzen nicht als Einschrankungen einstufen musste. Da ein Recht auf Bewegungsfreiheit aber nicht unbedingt gleich ein Recht auf Niederlassung bedeutet, werde ich dann den zweiten Teil von Immigration and Territorial Rights heranziehen. Miller argumentiert, dass Staaten Territorialrechte etablieren koennen, und sie daher Immigranten abweisen koennen. Anhand von Lockes Theorie zum Erwerb von Eigentum, an die sich Miller stark anlehnt, und Henry Georges Kritik daran moechte ich aufzeigen, dass Territorialrechte nicht begrundet werden koennen. Dann durften Staaten, selbst wenn kein Recht auf Migration etabliert werden kann, Immigranten nicht von der Einwanderung abhalten - Miller ware also widerlegt, selbst wenn man den ersten Punkt (kein Recht auf Migration) noch gelten lasst. Zum Schluss werde ich noch darlegen, dass Millers weitere Ausfuhrungen zu Immigrationsbeschrankungen von Staaten, die aufgrund ihres Selb
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, AEsthetik, Kultur, Natur, Recht, …), Note: Sehr gut, Universitat Zurich (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Migration und Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Miller versucht im Kapitel Immigration and Territorial Rights seines Buches National Responsibility and Global Justice zu zeigen, dass es kein Recht auf Migration geben kann, Staaten aber Territorialrechte etablieren und daher uber Aufnahme oder Ausweisung entscheiden koennen. Anhand des ersten Teils des Textes, in dem er der Frage nach einem Migrationsrecht nachgeht, moechte ich aufzeigen, dass seine Argumentation nicht stichhaltig ist. Dies werde ich anhand seiner Ausfuhrungen zum Recht auf Bewegungsfreiheit aufzuzeigen versuchen. Da Miller im Text constraints on freedom eine Definition von Freiheitseinschrankung aufstellt, die auch auf Grenzen zutrifft, werde ich zudem untersuchen, inwiefern sich dies auf seine Argumentation gegen ein absolutes Recht auf Bewegungsfreiheit auswirkt, und ob er gemass seiner eigenen Definition Grenzen nicht als Einschrankungen einstufen musste. Da ein Recht auf Bewegungsfreiheit aber nicht unbedingt gleich ein Recht auf Niederlassung bedeutet, werde ich dann den zweiten Teil von Immigration and Territorial Rights heranziehen. Miller argumentiert, dass Staaten Territorialrechte etablieren koennen, und sie daher Immigranten abweisen koennen. Anhand von Lockes Theorie zum Erwerb von Eigentum, an die sich Miller stark anlehnt, und Henry Georges Kritik daran moechte ich aufzeigen, dass Territorialrechte nicht begrundet werden koennen. Dann durften Staaten, selbst wenn kein Recht auf Migration etabliert werden kann, Immigranten nicht von der Einwanderung abhalten - Miller ware also widerlegt, selbst wenn man den ersten Punkt (kein Recht auf Migration) noch gelten lasst. Zum Schluss werde ich noch darlegen, dass Millers weitere Ausfuhrungen zu Immigrationsbeschrankungen von Staaten, die aufgrund ihres Selb