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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Padagogik - Geschichte der Pad., FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: […] Die vom Staate ausdrucklich aufgenommenen Kirchengesellschaften haben die Rechte privilegirter Corporationen. (Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten: Zweyter Theil / Eilfter Titel / Erster Abschnitt 17 - S.549) Die oben festgestellten Eckpunkte und damit Gegensatze in der Diskussion um die Beteiligung der Kirchen am Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland machen in ihren grundgesetzlichen Fixierungen und faktischen Umsetzungen im bestehenden Bildungssystem die konkret bestehende Privilegierung der grossen christlichen Kirchen im Bildungswesen deutlich. Welches sind nun die Begrundungen und Zielsetzungen solcher Privilegierung? Denn sie bedeutet innerhalb der pluralen und sakularen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einen logischen Widerspruch zum Charakter eines neutralen Staates und sorgt reziprok zur Akzeptanz der Institutionen der Kirchen durch die Bevolkerung fur gesellschaftliche Konflikte. Die Privilegierung der Kirchen im Bildungswesen Deutschlands (fur diese Arbeit insbesondere der Preussischen Staaten in ihren Vorgangern und Nachfolgern) ist in ihren Funktionen, Strukturen und Begrundungen das Ergebnis eines langen historischen Prozesses. Sie steht in Nachfolge und Zusammenhang einer historisch gewachsenen und in unterschiedlichster Weise sich bis in das 20. Jahrhundert immer wieder neu strukturierenden Verbindung von Staat und Kirche. Innerhalb dieser Verbindungen war die Privilegierung der Kirchen (nicht nur) im Bildungswesen politisch gewollt und kennzeichnete eine definierte Position und Funktion der Kirchen innerhalb des Bildungssystems und damit der Gesellschaft als Ganzer. Diesen historischen Prozess nachzuzeichnen, soll der folgende Abschnitt der Arbeit leisten [.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Padagogik - Geschichte der Pad., FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: […] Die vom Staate ausdrucklich aufgenommenen Kirchengesellschaften haben die Rechte privilegirter Corporationen. (Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten: Zweyter Theil / Eilfter Titel / Erster Abschnitt 17 - S.549) Die oben festgestellten Eckpunkte und damit Gegensatze in der Diskussion um die Beteiligung der Kirchen am Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland machen in ihren grundgesetzlichen Fixierungen und faktischen Umsetzungen im bestehenden Bildungssystem die konkret bestehende Privilegierung der grossen christlichen Kirchen im Bildungswesen deutlich. Welches sind nun die Begrundungen und Zielsetzungen solcher Privilegierung? Denn sie bedeutet innerhalb der pluralen und sakularen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einen logischen Widerspruch zum Charakter eines neutralen Staates und sorgt reziprok zur Akzeptanz der Institutionen der Kirchen durch die Bevolkerung fur gesellschaftliche Konflikte. Die Privilegierung der Kirchen im Bildungswesen Deutschlands (fur diese Arbeit insbesondere der Preussischen Staaten in ihren Vorgangern und Nachfolgern) ist in ihren Funktionen, Strukturen und Begrundungen das Ergebnis eines langen historischen Prozesses. Sie steht in Nachfolge und Zusammenhang einer historisch gewachsenen und in unterschiedlichster Weise sich bis in das 20. Jahrhundert immer wieder neu strukturierenden Verbindung von Staat und Kirche. Innerhalb dieser Verbindungen war die Privilegierung der Kirchen (nicht nur) im Bildungswesen politisch gewollt und kennzeichnete eine definierte Position und Funktion der Kirchen innerhalb des Bildungssystems und damit der Gesellschaft als Ganzer. Diesen historischen Prozess nachzuzeichnen, soll der folgende Abschnitt der Arbeit leisten [.