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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena (Fachbereich Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanzwirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit wird das Thema Sanierung von Unternehmen im Krisenfall am Beispiel von Massnahmen nach Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens behandelt. Dies bedeutet, dass bereits einer der drei Insolvenzgrunde nach Insolvenzordnung - Zahlungsunfahigkeit (17 Abs. 1 InsO), drohende Zahlungsunfahigkeit (18 Abs. 1 InsO) oder UEberschuldung (19 Abs. 1 InsO) - eingetreten ist und die Insolvenz eroeffnet wurde.1 Die Arbeit verzichtet darauf, die Insolvenzordnung an sich sowie die Ursachen der Insolvenz zu betrachten. Ebenso wenig wird auf das Antragsverfahren, den Verfahrensablauf, die Aufgaben des Insolvenzverwalters oder auf verfahrensspezifische Massnahmen eingegangen. Im folgenden und ersten Gliederungspunkt dieser Arbeit werden die Begriffe Sanierung, Restrukturierung und Zerschlagung voneinander abgegrenzt. Anschliessend wird erlautert, wie die Sanierungsprufung ablauft. Dabei werden die Bergriffe Sanierungsbedurftigkeit, Sanierungsfahigkeit und Sanierungswurdigkeit definiert. In Gliederungspunkt drei wird dargestellt, wann Sofortmassnahmen nach der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens noetig sind, und wie diese im Einzelnen aussehen koennen. Hierfur wurden beispielhafte Massnahmen ausgewahlt, die einerseits keine vollstandige Aufzahlung sind, und andererseits nicht nur nach Eroeffnung des Verfahrens, sondern auch wahrend des Sanierungsprozesses eingesetzt werden koennen. Danach werden in Gliederungspunkt vier einige spezielle finanzwirtschaftliche Massnahmen vorgestellt. Abgeschlossen wird die Seminararbeit mit einem kurzen Fazit.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena (Fachbereich Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanzwirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit wird das Thema Sanierung von Unternehmen im Krisenfall am Beispiel von Massnahmen nach Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens behandelt. Dies bedeutet, dass bereits einer der drei Insolvenzgrunde nach Insolvenzordnung - Zahlungsunfahigkeit (17 Abs. 1 InsO), drohende Zahlungsunfahigkeit (18 Abs. 1 InsO) oder UEberschuldung (19 Abs. 1 InsO) - eingetreten ist und die Insolvenz eroeffnet wurde.1 Die Arbeit verzichtet darauf, die Insolvenzordnung an sich sowie die Ursachen der Insolvenz zu betrachten. Ebenso wenig wird auf das Antragsverfahren, den Verfahrensablauf, die Aufgaben des Insolvenzverwalters oder auf verfahrensspezifische Massnahmen eingegangen. Im folgenden und ersten Gliederungspunkt dieser Arbeit werden die Begriffe Sanierung, Restrukturierung und Zerschlagung voneinander abgegrenzt. Anschliessend wird erlautert, wie die Sanierungsprufung ablauft. Dabei werden die Bergriffe Sanierungsbedurftigkeit, Sanierungsfahigkeit und Sanierungswurdigkeit definiert. In Gliederungspunkt drei wird dargestellt, wann Sofortmassnahmen nach der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens noetig sind, und wie diese im Einzelnen aussehen koennen. Hierfur wurden beispielhafte Massnahmen ausgewahlt, die einerseits keine vollstandige Aufzahlung sind, und andererseits nicht nur nach Eroeffnung des Verfahrens, sondern auch wahrend des Sanierungsprozesses eingesetzt werden koennen. Danach werden in Gliederungspunkt vier einige spezielle finanzwirtschaftliche Massnahmen vorgestellt. Abgeschlossen wird die Seminararbeit mit einem kurzen Fazit.