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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Augustus teilte die italische Halbinsel in elf grosse Bezirke (regiones) ein. Welche Absicht dahinter stand, ist heute nicht mehr deutlich erkennbar, denn die Regionen besassen keine eigenen Vorsteher mit eigenem burokratischen Apparat und bildeten somit keine Verwaltungsbezirke mit standigen Aufgaben. Doch nicht nur die Absichten, auch die Umstande sind weitestgehend unbekannt; so zum Beispiel der Zeitpunkt dieser augusteiischen Massname, den H. Nissen 14 n. Chr., D. Kienast in Anlehnung an R. Thomsen 6 n. Chr. und G. Uggeri/E. Olshausen 12 v. Chr. ansetzen. Einzig sicher scheint zu sein, dass nach der allgemeinen Verleihung des roemischen Burgerrechtes an alle freien Burger Italiens erstmals eine Unterscheidung vorgenommen wurde zwischen Italien und dem Rest des Reiches. Durch das Burgerrecht fand Italien seine Grenzen, jenseits derer Provinz lag. Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, wie aus dem Land vieler italischer Stamme verschiedensten Rechtes, d. h. verschiedenster Bindung zu Rom, ein im Rechtssinn einheitliches Burgergebiet wurde und worin dessen Vorrang verglichen mit dem provinzialen Rest des Reiches bestand. Um dies zu realisieren scheint es angebracht, eine geeignete Basis zu schaffen, also zunachst einen Abriss italischer Geschichte, hauptsachlich des Jahrhunderts der Burgerkriege, zu bieten, um in einem nachsten Schritt den Gegenstand - die Regionen - in einem UEberblick vorzustellen. Zwangslaufig schliesst sich die Frage an, welche Kriterien der Einteilung zu Grunde lagen und welche Motive den Veranlasser, Augustus, zu seinem Handeln bewogen haben koennten. Im Anschluss daran sollen die Privilegien der Bewohner Italiens gegenuber Nicht-Inhabern des roemischen Burgerechtes eroertert werden um in einem letzten Kapitel nach der Rolle Augusti in diesem, seinem Italien zu fragen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Augustus teilte die italische Halbinsel in elf grosse Bezirke (regiones) ein. Welche Absicht dahinter stand, ist heute nicht mehr deutlich erkennbar, denn die Regionen besassen keine eigenen Vorsteher mit eigenem burokratischen Apparat und bildeten somit keine Verwaltungsbezirke mit standigen Aufgaben. Doch nicht nur die Absichten, auch die Umstande sind weitestgehend unbekannt; so zum Beispiel der Zeitpunkt dieser augusteiischen Massname, den H. Nissen 14 n. Chr., D. Kienast in Anlehnung an R. Thomsen 6 n. Chr. und G. Uggeri/E. Olshausen 12 v. Chr. ansetzen. Einzig sicher scheint zu sein, dass nach der allgemeinen Verleihung des roemischen Burgerrechtes an alle freien Burger Italiens erstmals eine Unterscheidung vorgenommen wurde zwischen Italien und dem Rest des Reiches. Durch das Burgerrecht fand Italien seine Grenzen, jenseits derer Provinz lag. Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, wie aus dem Land vieler italischer Stamme verschiedensten Rechtes, d. h. verschiedenster Bindung zu Rom, ein im Rechtssinn einheitliches Burgergebiet wurde und worin dessen Vorrang verglichen mit dem provinzialen Rest des Reiches bestand. Um dies zu realisieren scheint es angebracht, eine geeignete Basis zu schaffen, also zunachst einen Abriss italischer Geschichte, hauptsachlich des Jahrhunderts der Burgerkriege, zu bieten, um in einem nachsten Schritt den Gegenstand - die Regionen - in einem UEberblick vorzustellen. Zwangslaufig schliesst sich die Frage an, welche Kriterien der Einteilung zu Grunde lagen und welche Motive den Veranlasser, Augustus, zu seinem Handeln bewogen haben koennten. Im Anschluss daran sollen die Privilegien der Bewohner Italiens gegenuber Nicht-Inhabern des roemischen Burgerechtes eroertert werden um in einem letzten Kapitel nach der Rolle Augusti in diesem, seinem Italien zu fragen