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Oftmals f llt es der lteren Generation sehr schwer, sich bereits zu Lebzeiten von ihrem Verm gen zu trennen. Diese Entscheidung wird ihnen erheblich erleichtert, indem man ihnen ein lebenslanges Nie brauchrecht an den Verm gensgegenst nden einr umt, die sie nun auf die nachfolgende Generation bertragen sollen. Nach dem Eigentum oder der Vollrechtsinhaberschaft ist der Nie brauch die umfassendste Berechtigung an einer Sache, einem Recht oder an einer Verm gensmasse. Damit sichert sich der Schenker eine ausreichende Altersversorgung und gibt gleichzeitig durch die Umschichtung des Verm gens Verantwortung und Verpflichtungen an die potenziellen Empf nger ab, wie sie z.B. durch die Verwaltung eines Mietwohngrundst ckes oder durch die F hrung eines Unternehmens entstehen k nnen. Gerade bei mittelst ndischen Familienunternehmen ist der weitere Erfolg, in manchen F llen sogar die Existenz des Unternehmens davon abh ngig, ob der Betrieb personell vorausschauend bertragen wurde. Mit dem Instrument des Nie brauchs bietet sich dem bertragenden die M glichkeit, seine Nachfolger nach und nach mit den Aufgaben der Unternehmensf hrung vertraut zu machen und somit einen lang anhaltenden Erfolg zu gew hrleisten. Die fr hzeitige Schenkung unter Lebenden bietet aber auch gro e steuerliche Vorteile. Zum einen sichert man sich trotz der Zur ckbehaltung der Eink nfte durch die bertragung die Anwendung des Steuerrechts in der heute geltenden Fassung (niedrige Steuerwerte bei Immobilienverm gen, Freibetr ge und Bewertungsabschlag des 13 a ErbStG). Zum anderen erh lt man die Chance, die Freibetr ge des 14 ErbStG, welche im Zehnjahreszyklus gew hrt werden, mehrfach auszunutzen. Die nachstehenden Ausf hrungen sollen zuerst den Sinn und Zweck der vorweggenommenen Erbfolge und die Vereinbarungen bez glich der Absicherung der bergebenden n her erl utern. Daraufhin werden M glichkeiten, Rechtsfolgen sowie Gefahren von Vorbehaltsnie brauchgestaltungen in zivil- und steuerrechtlicher Hi
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Oftmals f llt es der lteren Generation sehr schwer, sich bereits zu Lebzeiten von ihrem Verm gen zu trennen. Diese Entscheidung wird ihnen erheblich erleichtert, indem man ihnen ein lebenslanges Nie brauchrecht an den Verm gensgegenst nden einr umt, die sie nun auf die nachfolgende Generation bertragen sollen. Nach dem Eigentum oder der Vollrechtsinhaberschaft ist der Nie brauch die umfassendste Berechtigung an einer Sache, einem Recht oder an einer Verm gensmasse. Damit sichert sich der Schenker eine ausreichende Altersversorgung und gibt gleichzeitig durch die Umschichtung des Verm gens Verantwortung und Verpflichtungen an die potenziellen Empf nger ab, wie sie z.B. durch die Verwaltung eines Mietwohngrundst ckes oder durch die F hrung eines Unternehmens entstehen k nnen. Gerade bei mittelst ndischen Familienunternehmen ist der weitere Erfolg, in manchen F llen sogar die Existenz des Unternehmens davon abh ngig, ob der Betrieb personell vorausschauend bertragen wurde. Mit dem Instrument des Nie brauchs bietet sich dem bertragenden die M glichkeit, seine Nachfolger nach und nach mit den Aufgaben der Unternehmensf hrung vertraut zu machen und somit einen lang anhaltenden Erfolg zu gew hrleisten. Die fr hzeitige Schenkung unter Lebenden bietet aber auch gro e steuerliche Vorteile. Zum einen sichert man sich trotz der Zur ckbehaltung der Eink nfte durch die bertragung die Anwendung des Steuerrechts in der heute geltenden Fassung (niedrige Steuerwerte bei Immobilienverm gen, Freibetr ge und Bewertungsabschlag des 13 a ErbStG). Zum anderen erh lt man die Chance, die Freibetr ge des 14 ErbStG, welche im Zehnjahreszyklus gew hrt werden, mehrfach auszunutzen. Die nachstehenden Ausf hrungen sollen zuerst den Sinn und Zweck der vorweggenommenen Erbfolge und die Vereinbarungen bez glich der Absicherung der bergebenden n her erl utern. Daraufhin werden M glichkeiten, Rechtsfolgen sowie Gefahren von Vorbehaltsnie brauchgestaltungen in zivil- und steuerrechtlicher Hi