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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 2,3, Universitat Potsdam (Kommunalwissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Kommunale Politik und Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Ende des Zweiten Weltkriegs, entschieden sich die Urheber des Grundgesetzes fur den Aufbau eines demokratischen und sozialen Bundesstaates (vgl. Die Aufgaben der Kreise 2002-2008: Fundament des demokratischen Staatswesens). Unter Foederalismus versteht man ein politisches Grundprinzip, demzufolge sich Einzelstaaten unter Wahrung ihrer Staatlichkeit zu einem Bund zusammenschliessen (Bogumil/Jann 2005: 57). Die Lander haben neben dem Bund eigene Hoheitsrechte und Zustandigkeiten, mit dem Ziel die Aufgaben zwischen Bund und Lander so aufzuteilen, dass sie auf der Ebene geloest werden, auf der es am besten moeglich ist (vgl. Bogumil/Jann 2005: 57f.). Beim Landesvollzug von Landesgesetzen fuhren die Landesbehoerden, zu denen auch die Kommunen zahlen, die Gesetze selbststandig und ohne Mitsprache des Bundes aus (Bogumil/Jann 2005: 62). Ein Landkreis oder auch Kreis wird nach deutschem Kommunalrecht als ein Gemeindeverband und eine Gebietskoerperschaft definiert (vgl. Landkreis 2002-2008: Landkreis). Der Kreis ist ein gesetzesabhangiger Selbstverwaltungstrager, denn sein Aufgabenbestand ist abhangig von den Kompetenzzuweisungen durch den jeweiligen Landesgesetzgeber (vgl. Buchner/Klein/Scheske 2006: 10). Kreise sind alleine der Exekutive zuzuordnen, d.h. die Kommunalvertretung der Kreise - auch wenn sie aus Wahlen hervorgeht - ist somit Organ einer Selbstverwaltungskoerperschaft und kein Parlament (vgl. Vogelsang/Lubking/Jahn 1997: 51). Kreise koennen daher ihre Handlungsermachtigungen und Einnahmequellen nicht aus eigenem Recht schaffen, sondern benoetigen dazu eine gesetzliche Ermachtigung (vgl. Vogelsang/Lubking/Jahn 1997: 52). Laut Grundgesetz haben Stadte, Kreise und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 2,3, Universitat Potsdam (Kommunalwissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Kommunale Politik und Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Ende des Zweiten Weltkriegs, entschieden sich die Urheber des Grundgesetzes fur den Aufbau eines demokratischen und sozialen Bundesstaates (vgl. Die Aufgaben der Kreise 2002-2008: Fundament des demokratischen Staatswesens). Unter Foederalismus versteht man ein politisches Grundprinzip, demzufolge sich Einzelstaaten unter Wahrung ihrer Staatlichkeit zu einem Bund zusammenschliessen (Bogumil/Jann 2005: 57). Die Lander haben neben dem Bund eigene Hoheitsrechte und Zustandigkeiten, mit dem Ziel die Aufgaben zwischen Bund und Lander so aufzuteilen, dass sie auf der Ebene geloest werden, auf der es am besten moeglich ist (vgl. Bogumil/Jann 2005: 57f.). Beim Landesvollzug von Landesgesetzen fuhren die Landesbehoerden, zu denen auch die Kommunen zahlen, die Gesetze selbststandig und ohne Mitsprache des Bundes aus (Bogumil/Jann 2005: 62). Ein Landkreis oder auch Kreis wird nach deutschem Kommunalrecht als ein Gemeindeverband und eine Gebietskoerperschaft definiert (vgl. Landkreis 2002-2008: Landkreis). Der Kreis ist ein gesetzesabhangiger Selbstverwaltungstrager, denn sein Aufgabenbestand ist abhangig von den Kompetenzzuweisungen durch den jeweiligen Landesgesetzgeber (vgl. Buchner/Klein/Scheske 2006: 10). Kreise sind alleine der Exekutive zuzuordnen, d.h. die Kommunalvertretung der Kreise - auch wenn sie aus Wahlen hervorgeht - ist somit Organ einer Selbstverwaltungskoerperschaft und kein Parlament (vgl. Vogelsang/Lubking/Jahn 1997: 51). Kreise koennen daher ihre Handlungsermachtigungen und Einnahmequellen nicht aus eigenem Recht schaffen, sondern benoetigen dazu eine gesetzliche Ermachtigung (vgl. Vogelsang/Lubking/Jahn 1997: 52). Laut Grundgesetz haben Stadte, Kreise und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung