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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer in den vergangenen Monaten und Jahren die Entwicklung an den Borsen weltweit verfolgt hat, konnte feststellen, dass die Zahl von Unternehmenskaufen und -zusammenschlussen deutlich zugenommen hat. Es vergeht inzwischen nicht eine Woche, in der neue Ubernahmespekulationen und -geruchte verbreitet und Ubernahme- und Fusionsgesprache im Fokus des Interesses stehen. Auch heute, am 10.04.2007, konnte man dies wieder beobachten, als am deutschen Aktienmarkt die geplante Ubernahme des deutschen Sportartikelherstellers Puma durch das franzosische Konglomerat Pinault-Printemps-Reedoute (PPR) das beherrschende Thema war. Vor diesem Hintergrund haben die Gestaltungsmoglichkeiten bei der Bilanzierung der ubernehmenden Geschafts- oder Firmenwerte in den letzten Jahren einen immer hoheren Stellenwert erlangt. Unterscheiden muss man hierbei nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften. Denn die Bilanzierung und Bewertung des Goodwills, so wie der Geschafts- oder Firmenwert (GoF) auch oft genannt wird, weisen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zum Teil wesentliche Unterschiede auf. Hieraus resultieren dann grotenteils sehr unterschiedliche Darstellungen der Vermogens- und Ertragslagen der betreffenden Unternehmen. Die Ursache fur diese unterschiedlichen Bilanzierungsregeln liegt in der Grundausrichtung dieser Systeme. Wahrend fur das deutsche HGB die Fremdkapitalgeber (Glaubigerschutz) im Vordergrund stehen, liegt der Fokus bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS oder US-GAAP auf den Investoren bzw. Eigenkapitalgebern (Investorenschutz). Um den Glaubigerschutz zu wahren, durfen dem
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer in den vergangenen Monaten und Jahren die Entwicklung an den Borsen weltweit verfolgt hat, konnte feststellen, dass die Zahl von Unternehmenskaufen und -zusammenschlussen deutlich zugenommen hat. Es vergeht inzwischen nicht eine Woche, in der neue Ubernahmespekulationen und -geruchte verbreitet und Ubernahme- und Fusionsgesprache im Fokus des Interesses stehen. Auch heute, am 10.04.2007, konnte man dies wieder beobachten, als am deutschen Aktienmarkt die geplante Ubernahme des deutschen Sportartikelherstellers Puma durch das franzosische Konglomerat Pinault-Printemps-Reedoute (PPR) das beherrschende Thema war. Vor diesem Hintergrund haben die Gestaltungsmoglichkeiten bei der Bilanzierung der ubernehmenden Geschafts- oder Firmenwerte in den letzten Jahren einen immer hoheren Stellenwert erlangt. Unterscheiden muss man hierbei nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften. Denn die Bilanzierung und Bewertung des Goodwills, so wie der Geschafts- oder Firmenwert (GoF) auch oft genannt wird, weisen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zum Teil wesentliche Unterschiede auf. Hieraus resultieren dann grotenteils sehr unterschiedliche Darstellungen der Vermogens- und Ertragslagen der betreffenden Unternehmen. Die Ursache fur diese unterschiedlichen Bilanzierungsregeln liegt in der Grundausrichtung dieser Systeme. Wahrend fur das deutsche HGB die Fremdkapitalgeber (Glaubigerschutz) im Vordergrund stehen, liegt der Fokus bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS oder US-GAAP auf den Investoren bzw. Eigenkapitalgebern (Investorenschutz). Um den Glaubigerschutz zu wahren, durfen dem