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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Paderborn (Lehrstuhl fur Unternehmensbesteuerung und Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Verschiedene Arten von Unternehmenstransaktionen wie Unternehmenskaufe, -verkaufe und -ubernahmen beeinflussen und pragen das oekonomische Geschehen in Deutschland. Sobald bei diesen Unternehmensumstrukturierungen Gesellschaften mit nicht genutzten Verlustvortragen existieren und ubertragen werden, sind bestimmte steuergesetzliche Regelungen zu berucksichtigen. Anlasslich des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, wurde am 14.08.2007 eine neue Vorschrift bezuglich der Verlustabzugsbeschrankung von Koerperschaften erlassen. Diese Regelung wurde am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt I Nr. 40 veroeffentlicht. Hintergrund der Vorschrift von 8c KStG ist es, wie bei der Vorgangerregelung des 8 Abs. 4 KStG, dass einst Kapitalgesellschaften gegrundet oder erworben wurden, nur um Verluste zu generieren und die Kapitalgesellschaft, deren Wert einzig aus Verlustvortragen bestand, noch mit Gewinnen zu veraussern. Sowohl diese ungerechtfertigte Nutzung als auch der Handel mit Verlustvortragen wurde und wird als Mantelkauf bezeichnet. Insbesondere durch die Schwierigkeit der Anwendung in punkto Betriebsvermoegenszufuhrung des 8 Abs. 4 KStG sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die Regelungen des Mantelkaufs zu novellieren. Die neue Rechtslage in 8c KStG knupft den Untergang steuerlicher Verluste nun allein an die UEbertragung von Anteilen. Zugrunde liegender Gedanke der Neuregelung ist also die AEnderung der wirtschaftlichen Identitat einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners. Die Problematik der Mantelkaufregelung unterliegt fortlaufender Aktualitat. Mitte vergangenen Jahres verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen fur Kapitalbeteiligungen, in welchem er Anpassungen der Vorschrift 8c KStG vornahm. Zur Beka
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Paderborn (Lehrstuhl fur Unternehmensbesteuerung und Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Verschiedene Arten von Unternehmenstransaktionen wie Unternehmenskaufe, -verkaufe und -ubernahmen beeinflussen und pragen das oekonomische Geschehen in Deutschland. Sobald bei diesen Unternehmensumstrukturierungen Gesellschaften mit nicht genutzten Verlustvortragen existieren und ubertragen werden, sind bestimmte steuergesetzliche Regelungen zu berucksichtigen. Anlasslich des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, wurde am 14.08.2007 eine neue Vorschrift bezuglich der Verlustabzugsbeschrankung von Koerperschaften erlassen. Diese Regelung wurde am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt I Nr. 40 veroeffentlicht. Hintergrund der Vorschrift von 8c KStG ist es, wie bei der Vorgangerregelung des 8 Abs. 4 KStG, dass einst Kapitalgesellschaften gegrundet oder erworben wurden, nur um Verluste zu generieren und die Kapitalgesellschaft, deren Wert einzig aus Verlustvortragen bestand, noch mit Gewinnen zu veraussern. Sowohl diese ungerechtfertigte Nutzung als auch der Handel mit Verlustvortragen wurde und wird als Mantelkauf bezeichnet. Insbesondere durch die Schwierigkeit der Anwendung in punkto Betriebsvermoegenszufuhrung des 8 Abs. 4 KStG sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die Regelungen des Mantelkaufs zu novellieren. Die neue Rechtslage in 8c KStG knupft den Untergang steuerlicher Verluste nun allein an die UEbertragung von Anteilen. Zugrunde liegender Gedanke der Neuregelung ist also die AEnderung der wirtschaftlichen Identitat einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners. Die Problematik der Mantelkaufregelung unterliegt fortlaufender Aktualitat. Mitte vergangenen Jahres verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen fur Kapitalbeteiligungen, in welchem er Anpassungen der Vorschrift 8c KStG vornahm. Zur Beka