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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universitat Graz (Institut fur Volkerrecht und Internationale Beziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: Twenty-first century America is one of the most litigious societies the world has ever known. Dieser Einleitungssatz steht wohl symptomatisch fur die offentliche Meinung, die auf der ganzen Welt hinsichtlich des US-amerikanischen Rechts- und Gerichtssystems vorherrscht. Sammelklagen zur Durchsetzung von Schadenersatzbetragen in Millionenhohe beherrschen die Medien, oftmals im Zusammenhang mit Entschadigungszahlungen fur Opfer des Nationalsozialismus. So stellt man sich zuweilen die polemische Frage, was fur einen Bezug die Vereinigten Staaten denn uberhaupt zu einem gewissen Fall haben, wenn weder Klager noch Beklagter die US-Staatsburgerschaft besitzen und die zu klarende Tat im Ausland gesetzt worden ist. Kritik an einem moglichen Justizimperialismus der USA ist die logische Folge. Ein Gesetz, das solche Klagen ohne jeglichen Konnex zu den Vereinigten Staaten zulasst, ist der Alien Tort Claims Act von 1789. Es handelt sich dabei um eine kryptisch formulierte Bestimmung, die lediglich zwei Zeilen umfasst und in den Anfangstagen des jungen Staates nach dem Revolutionskrieg gegen das britische Mutterland erlassen wurde. Die Relevanz dieser Norm in einem volkerrechtlichen Kontext ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Auslandern (also Nicht- US-Burgern) eine Klagemoglichkeit vor den Bundesgerichten gibt, wenn diese in einem Recht verletzt wurden, das sich entweder aus dem Volkervertrags- oder Volkergewohnheitsrecht ergibt. Da das Gesetz keine weiteren materiell-rechtlichen Bestimmungen enthalt, bietet es einen enormen Interpretationsspielraum. Seit seiner Wiederentdeckung im Jahre 1980 versuchen die US-Gerichte nun zu klaren, welche Normen des Volkerrechts Anwendung finden konnen und welche nicht; welche volkerrechtlichen Vertrage direkte
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universitat Graz (Institut fur Volkerrecht und Internationale Beziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: Twenty-first century America is one of the most litigious societies the world has ever known. Dieser Einleitungssatz steht wohl symptomatisch fur die offentliche Meinung, die auf der ganzen Welt hinsichtlich des US-amerikanischen Rechts- und Gerichtssystems vorherrscht. Sammelklagen zur Durchsetzung von Schadenersatzbetragen in Millionenhohe beherrschen die Medien, oftmals im Zusammenhang mit Entschadigungszahlungen fur Opfer des Nationalsozialismus. So stellt man sich zuweilen die polemische Frage, was fur einen Bezug die Vereinigten Staaten denn uberhaupt zu einem gewissen Fall haben, wenn weder Klager noch Beklagter die US-Staatsburgerschaft besitzen und die zu klarende Tat im Ausland gesetzt worden ist. Kritik an einem moglichen Justizimperialismus der USA ist die logische Folge. Ein Gesetz, das solche Klagen ohne jeglichen Konnex zu den Vereinigten Staaten zulasst, ist der Alien Tort Claims Act von 1789. Es handelt sich dabei um eine kryptisch formulierte Bestimmung, die lediglich zwei Zeilen umfasst und in den Anfangstagen des jungen Staates nach dem Revolutionskrieg gegen das britische Mutterland erlassen wurde. Die Relevanz dieser Norm in einem volkerrechtlichen Kontext ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Auslandern (also Nicht- US-Burgern) eine Klagemoglichkeit vor den Bundesgerichten gibt, wenn diese in einem Recht verletzt wurden, das sich entweder aus dem Volkervertrags- oder Volkergewohnheitsrecht ergibt. Da das Gesetz keine weiteren materiell-rechtlichen Bestimmungen enthalt, bietet es einen enormen Interpretationsspielraum. Seit seiner Wiederentdeckung im Jahre 1980 versuchen die US-Gerichte nun zu klaren, welche Normen des Volkerrechts Anwendung finden konnen und welche nicht; welche volkerrechtlichen Vertrage direkte