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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts in der Form einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter als Mitglieder der Gesellschaft sind durch einen Geschaftsanteil, der sog. Stammeinlage, an dem Gesellschaftsvermoegen beteiligt, ubernehmen durch diese Beteiligung jedoch keine persoenliche Haftung gegenuber den Glaubigern, (Trennungsprinzip, 13 II GmbHG ). Erworben wird die Mitgliedschaft durch die UEbernahme einer Stammeinlage bei der Grundung der GmbH bzw. im Rahmen einer Kapitalerhoehung oder durch nachtraglichen Erwerb von Geschaftsanteilen. Alle naturlichen oder juristischen Personen des privaten oder oeffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften koennen Gesellschafter sein. Als Rechtsverhaltnis begrundet die Mitgliedschaft Sonderrechtsbeziehungen zwischen dem Mitglied und dem Verband, aber auch unter den Mitgliedern selbst. Der Geschaftsanteil verkoerpert als einheitlicher und verkehrsfahiger Gegenstand die Mitgliedschaft des Gesellschafters an der Gesellschaft und bildet so den Inbegriff der mit dem Geschaftsanteil akzessorisch verbundenen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten. Deren Inhalt und Umfang ergeben sich aus Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, 45 I. Zielsetzung dieser Seminararbeit ist es, einen vertiefenden UEberblick uber eben diese Rechte und Pflichten des Gesellschafters zu bieten und bei rechtlich besonders interessanten Teilaspekten eine intensivierte Analyse folgen zu lassen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts in der Form einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter als Mitglieder der Gesellschaft sind durch einen Geschaftsanteil, der sog. Stammeinlage, an dem Gesellschaftsvermoegen beteiligt, ubernehmen durch diese Beteiligung jedoch keine persoenliche Haftung gegenuber den Glaubigern, (Trennungsprinzip, 13 II GmbHG ). Erworben wird die Mitgliedschaft durch die UEbernahme einer Stammeinlage bei der Grundung der GmbH bzw. im Rahmen einer Kapitalerhoehung oder durch nachtraglichen Erwerb von Geschaftsanteilen. Alle naturlichen oder juristischen Personen des privaten oder oeffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften koennen Gesellschafter sein. Als Rechtsverhaltnis begrundet die Mitgliedschaft Sonderrechtsbeziehungen zwischen dem Mitglied und dem Verband, aber auch unter den Mitgliedern selbst. Der Geschaftsanteil verkoerpert als einheitlicher und verkehrsfahiger Gegenstand die Mitgliedschaft des Gesellschafters an der Gesellschaft und bildet so den Inbegriff der mit dem Geschaftsanteil akzessorisch verbundenen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten. Deren Inhalt und Umfang ergeben sich aus Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, 45 I. Zielsetzung dieser Seminararbeit ist es, einen vertiefenden UEberblick uber eben diese Rechte und Pflichten des Gesellschafters zu bieten und bei rechtlich besonders interessanten Teilaspekten eine intensivierte Analyse folgen zu lassen.