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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Universitat Wien (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt - ua auf Basis der Arbeiten HEINEs - die Frage, inwiefern in Deutschland ein eigenes (d) Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingefuhrt werden koennte. Hierbei wird - basiernd ua auf HEINE das d (gerichtlichen) Umweltstrafrechts - untersucht, inwieweit bereits diese Normen als kernstrafrechtlich effizient bezeichnet werden koennen. In diesem Kontext wird in extenso auf spannende Kontroversen eingegangen, wobei oft synoptisch die Genesis des Meinungsstandes griffig attrahiert wurde. Insbes die Frage des Verhaltnisses des sog Schuldstrafrechts zur Figur der sog Verbandsverantwortlichkeit wird eingehend analysiert, Kontroversen dargelegt, zirkulare Argumentationen als solche dem Leser/der Leserin griffig und spannend kommuniziert. Ferner vorliegenden Arbeit wird ua eine Evaluierung des geltenden oe VbVG vorgenommen. Hierbei wird untersucht, inwiefern - de lege ferenda - juristischer Verbesserungsbedarf besteht. Gegenwartsbezogen und lebensnahe wird igZ va auch die strafprozessuale Wirklichkeit (Stichwort ua Tauerntunnelunfall , Kaprun-Prozess , BAWAG-Prozess , WU-Brand-Prozess ; fernerhin etwa das sog Lederspray-Urteil ) tangiert. Des weiterin wird sub titulo Katastrophen -Denklogik auf Anlasse fur Gesetzgeber (Stichwort ua Tschernobyl ; Sandoz -Rheinkontamination) eingegangen und ein kritischer Blick auf die Steuerungs(un)fahigkeit rechtlicher Normen geworfen. Da oftmals im Kontext der sog Unterlassungshaftung iRd sog Quasikausalitat lanciert, wird die Wortfolge der sog an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit aus juristischem, insbesondere rechtsdogmatischem und aus stochastischem und lebensnahem, praktischem Fokus ernsthaft-wissenschaftlicher Prufung unterzogen, nicht ohne prozesspraktische(!) Gestaltungsoptionen fur oe und d JuristInnen sachlich und praktisch da
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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Universitat Wien (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt - ua auf Basis der Arbeiten HEINEs - die Frage, inwiefern in Deutschland ein eigenes (d) Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingefuhrt werden koennte. Hierbei wird - basiernd ua auf HEINE das d (gerichtlichen) Umweltstrafrechts - untersucht, inwieweit bereits diese Normen als kernstrafrechtlich effizient bezeichnet werden koennen. In diesem Kontext wird in extenso auf spannende Kontroversen eingegangen, wobei oft synoptisch die Genesis des Meinungsstandes griffig attrahiert wurde. Insbes die Frage des Verhaltnisses des sog Schuldstrafrechts zur Figur der sog Verbandsverantwortlichkeit wird eingehend analysiert, Kontroversen dargelegt, zirkulare Argumentationen als solche dem Leser/der Leserin griffig und spannend kommuniziert. Ferner vorliegenden Arbeit wird ua eine Evaluierung des geltenden oe VbVG vorgenommen. Hierbei wird untersucht, inwiefern - de lege ferenda - juristischer Verbesserungsbedarf besteht. Gegenwartsbezogen und lebensnahe wird igZ va auch die strafprozessuale Wirklichkeit (Stichwort ua Tauerntunnelunfall , Kaprun-Prozess , BAWAG-Prozess , WU-Brand-Prozess ; fernerhin etwa das sog Lederspray-Urteil ) tangiert. Des weiterin wird sub titulo Katastrophen -Denklogik auf Anlasse fur Gesetzgeber (Stichwort ua Tschernobyl ; Sandoz -Rheinkontamination) eingegangen und ein kritischer Blick auf die Steuerungs(un)fahigkeit rechtlicher Normen geworfen. Da oftmals im Kontext der sog Unterlassungshaftung iRd sog Quasikausalitat lanciert, wird die Wortfolge der sog an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit aus juristischem, insbesondere rechtsdogmatischem und aus stochastischem und lebensnahem, praktischem Fokus ernsthaft-wissenschaftlicher Prufung unterzogen, nicht ohne prozesspraktische(!) Gestaltungsoptionen fur oe und d JuristInnen sachlich und praktisch da