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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: sehr gut, Universitat Wien (Rechtswissenschaftliche Fakultat), 115 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel ist es, das zwischen techn. Schutzmanahmen und urheberrechtlichen Schranken bestehende Spannungsverhaltnis naher zu beleuchten und generelle Losungsmoglichkeiten fur dieses Kollisionsproblem aufzuzeigen. Einen Schwerpunkt bilden die dbzgl Bestimmungen der UrheberrechtsRL und deren Umsetzung im oUrhG im Rahmen der Novelle 2003. Dem geht zunachst eine Darstellung des Vervielfaltigungsrechts sowie der durch die UrheberrechtsRL bedingten Anderungen desselben voraus. Im Anschluss daran wird die gesetzliche Lizenz der Vervielfaltigung zum eigenen bzw. privaten Gebrauch dargestellt. Ausfuhrlich behandelt werden v.a. die durch die ComputerprogrammRL, DatenbankRL und insbes. die UrheberrechtsRL bedingten Einschrankungen der Privatkopieschranke. Dabei wird insbes. geklart, ob 42 UrhG auch die Herstellung digitaler Kopien zum eigenen Gebrauch abdeckt und welche Anderungen sich in diesem Bereich durch die UrheberrechtsRL insbes. durch den Drei-Stufen-Test, ergeben haben. Ausfuhrlich untersucht wird dabei, ob auch der Download von Musikstucken aus Tauschborsen unter das Privileg der gesetzl. Lizenz der Vervielfaltigung zum privaten Gebrauch gema 42 UrhG fallt und mithin rechtmaig ist. Es folgt eine Untersuchung der Zulassigkeit des Einsatzes techn. Schutzmanahmen unter urheberrechtl. Aspekten, wobei zwischen zugangsverhindernden und nutzungsverhindernden Schutzmanahmen unterschieden wird. Dabei wird auch die Frage behandelt, ob sich die freie Werknutzung der Vervielfaltigung zum privaten Gebrauch als Recht darstellt, aus dem sich ein Anspruch der Nutzer auf die Herstellung von Privatkopien ableiten liee. Diesen Ausfuhrungen schliet sich eine Untersuchung der Zulassigkeit nutzungsverhindernder Schutzmanahmen unter gewahrl
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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: sehr gut, Universitat Wien (Rechtswissenschaftliche Fakultat), 115 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel ist es, das zwischen techn. Schutzmanahmen und urheberrechtlichen Schranken bestehende Spannungsverhaltnis naher zu beleuchten und generelle Losungsmoglichkeiten fur dieses Kollisionsproblem aufzuzeigen. Einen Schwerpunkt bilden die dbzgl Bestimmungen der UrheberrechtsRL und deren Umsetzung im oUrhG im Rahmen der Novelle 2003. Dem geht zunachst eine Darstellung des Vervielfaltigungsrechts sowie der durch die UrheberrechtsRL bedingten Anderungen desselben voraus. Im Anschluss daran wird die gesetzliche Lizenz der Vervielfaltigung zum eigenen bzw. privaten Gebrauch dargestellt. Ausfuhrlich behandelt werden v.a. die durch die ComputerprogrammRL, DatenbankRL und insbes. die UrheberrechtsRL bedingten Einschrankungen der Privatkopieschranke. Dabei wird insbes. geklart, ob 42 UrhG auch die Herstellung digitaler Kopien zum eigenen Gebrauch abdeckt und welche Anderungen sich in diesem Bereich durch die UrheberrechtsRL insbes. durch den Drei-Stufen-Test, ergeben haben. Ausfuhrlich untersucht wird dabei, ob auch der Download von Musikstucken aus Tauschborsen unter das Privileg der gesetzl. Lizenz der Vervielfaltigung zum privaten Gebrauch gema 42 UrhG fallt und mithin rechtmaig ist. Es folgt eine Untersuchung der Zulassigkeit des Einsatzes techn. Schutzmanahmen unter urheberrechtl. Aspekten, wobei zwischen zugangsverhindernden und nutzungsverhindernden Schutzmanahmen unterschieden wird. Dabei wird auch die Frage behandelt, ob sich die freie Werknutzung der Vervielfaltigung zum privaten Gebrauch als Recht darstellt, aus dem sich ein Anspruch der Nutzer auf die Herstellung von Privatkopien ableiten liee. Diesen Ausfuhrungen schliet sich eine Untersuchung der Zulassigkeit nutzungsverhindernder Schutzmanahmen unter gewahrl