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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,5, Diplomatische Akademie Wien - Vienna School for International Studies, Veranstaltung: Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsausserung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschrankungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religioesem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt fuhren kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschrankte Meinungsfreiheit nicht ausschliesslich ein zu foerderndes Recht dar, sondern dessen Ausubung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders fur die Informationsversorgung der OEffentlichkeit zustandig sind - in den letzten Jahren verstarkt auch im Internet - und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stoesst auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im World Wide Web auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Buro des OSZE-Beauftragten fur Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei. In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Moeglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,5, Diplomatische Akademie Wien - Vienna School for International Studies, Veranstaltung: Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsausserung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschrankungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religioesem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt fuhren kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschrankte Meinungsfreiheit nicht ausschliesslich ein zu foerderndes Recht dar, sondern dessen Ausubung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders fur die Informationsversorgung der OEffentlichkeit zustandig sind - in den letzten Jahren verstarkt auch im Internet - und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stoesst auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im World Wide Web auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Buro des OSZE-Beauftragten fur Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei. In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Moeglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht