Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Examensarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin, 131 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Markgrafen Johann I. und Otto III. zahlen zu den herausragenden Akteuren der brandenburgischen Landesgeschichte im Mittelalter. In der Zeit von 1220 bis 1266/67 gelang es dem gemeinsam regierenden Bruderpaar, den Umfang der Mark nahezu zu verdoppeln, durch Errichtung von Burgen, die Stiftung von Klostern und die Grundung von etwa 30 Stadten konsequent nach innen auszubauen und somit Brandenburg letztlich zur bedeutendsten Territorialmacht Norddeutschlands zu entwickeln. Diese landesherrlichen Aktivitaten sind von der Mediavistik bereits ausfuhrlich beschrieben worden. Weniger bekannt und geschichtswissenschaftlich bisher kaum besprochen wurde dagegen das reichspolitische Engagement genannter Markgrafen. Diese Forschungslucke soll vorliegende Arbeit schlieen. Methodisch in Ereignisfelder zusammengefasst, werden alle Beziehungen zum romisch-deutschen Konig sowie samtliche reichsrechtlichen Statusveranderungen aufgefuhrt und erlautert. Verfolgt werden dabei folgende Fragen: Beteiligten sich Johann I. und Otto III. an Konigswahlen? Wann und zu welchen Anlassen besuchten sie Hoftage? Leisteten sie dem Konig Heerfolge? Zog der Konig die Bruder zu Reichsdiensten heran, welche uber das Markgrafenamt hinaus gingen? Unterstutzten die Markgrafen den Konig bei der Wahrung des Landfriedens? Zudem werden alle koniglichen Verfugungen oder politischen Entwicklungen aufgezeigt, die Einfluss auf die rechtliche Stellung Johanns und Ottos innerhalb des Reiches hatten. Dazu zahlten die Ubertragung von Amtern und Reichsgutern ebenso wie die Gewahrung von Privilegien, welche geeignet waren, die Stellung der Merkgrafen gegenuber anderen Reichsfursten zu verandern. In Verfolgung dieser Fragestellungen beschreibt der Verfasser nicht nur die Beteiligung der Markgrafen am de
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Examensarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin, 131 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Markgrafen Johann I. und Otto III. zahlen zu den herausragenden Akteuren der brandenburgischen Landesgeschichte im Mittelalter. In der Zeit von 1220 bis 1266/67 gelang es dem gemeinsam regierenden Bruderpaar, den Umfang der Mark nahezu zu verdoppeln, durch Errichtung von Burgen, die Stiftung von Klostern und die Grundung von etwa 30 Stadten konsequent nach innen auszubauen und somit Brandenburg letztlich zur bedeutendsten Territorialmacht Norddeutschlands zu entwickeln. Diese landesherrlichen Aktivitaten sind von der Mediavistik bereits ausfuhrlich beschrieben worden. Weniger bekannt und geschichtswissenschaftlich bisher kaum besprochen wurde dagegen das reichspolitische Engagement genannter Markgrafen. Diese Forschungslucke soll vorliegende Arbeit schlieen. Methodisch in Ereignisfelder zusammengefasst, werden alle Beziehungen zum romisch-deutschen Konig sowie samtliche reichsrechtlichen Statusveranderungen aufgefuhrt und erlautert. Verfolgt werden dabei folgende Fragen: Beteiligten sich Johann I. und Otto III. an Konigswahlen? Wann und zu welchen Anlassen besuchten sie Hoftage? Leisteten sie dem Konig Heerfolge? Zog der Konig die Bruder zu Reichsdiensten heran, welche uber das Markgrafenamt hinaus gingen? Unterstutzten die Markgrafen den Konig bei der Wahrung des Landfriedens? Zudem werden alle koniglichen Verfugungen oder politischen Entwicklungen aufgezeigt, die Einfluss auf die rechtliche Stellung Johanns und Ottos innerhalb des Reiches hatten. Dazu zahlten die Ubertragung von Amtern und Reichsgutern ebenso wie die Gewahrung von Privilegien, welche geeignet waren, die Stellung der Merkgrafen gegenuber anderen Reichsfursten zu verandern. In Verfolgung dieser Fragestellungen beschreibt der Verfasser nicht nur die Beteiligung der Markgrafen am de