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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Padagogisches Institut), Veranstaltung: Rechtliche Grundlagen der Sozialpadagogik, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Mittelseminar Rechtliche Grundlagen der Sozialpadagogik verschafft einen UEberblick uber unterschiedliche Rechtsbereiche, die in der Praxis eines Sozialpadagogen relevant sein koennen. Besonders haufig angewandte Rechtsgrundlagen werden grundlich in einzelnen Sitzungen behandelt. Neben Sozialdatenschutz, Jugendhilferecht, Schuldnerberatung und Jugendgerichtshilfe wird der Tater-Opfer-Ausgleich (TOA) bearbeitet. Diese zunehmend verbreitete Art der aussergerichtlichen Konfliktschlichtung stellt ein moegliches Arbeitsgebiet eines Sozialpadagogen dar. Nach dem ich uber das Thema Tater-Opfer-Ausgleich, das mir zuvor fremd war, referierte, entschied ich mich fur eine schriftliche Ausarbeitung. Dadurch erhoffte ich mir genauere Informationen und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dieser Methode der Konfliktloesung. Nach der Einleitung gehe ich zunachst auf den Begriff Tater-Opfer-Ausgleich ein und gebe einen kurzen UEberblick uber die Herkunft des Schlichtungsverfahrens. Im Folgenden befasse ich mich mit den Vorteilen des TOAs, die ich bewusst in die Perspektive des Opfers, des Taters und die der Gesellschaft gegliedert habe. Danach eroertere ich die rechtlichen Grundlagen, auf denen der TOA basiert. Dabei erlautere ich zuerst den TOA innerhalb des Jugendstrafrechts, der sich hauptsachlich auf das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stutzt. Im Anschluss daran gehe ich auf das Erwachsenenstrafrecht ein und erlautere die einzelnen relevanten Paragraphen aus der Strafprozessordnung (StPO). Im nachsten Teil thematisiere ich den praktischen Ablauf des Verfahrens. Zunachst werde ich die Voraussetzungen fur die Durchfuhrung des TOAs eroertern. Nach der Darstellung der Rolle des Vermittlers schildere ich den form
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Padagogisches Institut), Veranstaltung: Rechtliche Grundlagen der Sozialpadagogik, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Mittelseminar Rechtliche Grundlagen der Sozialpadagogik verschafft einen UEberblick uber unterschiedliche Rechtsbereiche, die in der Praxis eines Sozialpadagogen relevant sein koennen. Besonders haufig angewandte Rechtsgrundlagen werden grundlich in einzelnen Sitzungen behandelt. Neben Sozialdatenschutz, Jugendhilferecht, Schuldnerberatung und Jugendgerichtshilfe wird der Tater-Opfer-Ausgleich (TOA) bearbeitet. Diese zunehmend verbreitete Art der aussergerichtlichen Konfliktschlichtung stellt ein moegliches Arbeitsgebiet eines Sozialpadagogen dar. Nach dem ich uber das Thema Tater-Opfer-Ausgleich, das mir zuvor fremd war, referierte, entschied ich mich fur eine schriftliche Ausarbeitung. Dadurch erhoffte ich mir genauere Informationen und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dieser Methode der Konfliktloesung. Nach der Einleitung gehe ich zunachst auf den Begriff Tater-Opfer-Ausgleich ein und gebe einen kurzen UEberblick uber die Herkunft des Schlichtungsverfahrens. Im Folgenden befasse ich mich mit den Vorteilen des TOAs, die ich bewusst in die Perspektive des Opfers, des Taters und die der Gesellschaft gegliedert habe. Danach eroertere ich die rechtlichen Grundlagen, auf denen der TOA basiert. Dabei erlautere ich zuerst den TOA innerhalb des Jugendstrafrechts, der sich hauptsachlich auf das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stutzt. Im Anschluss daran gehe ich auf das Erwachsenenstrafrecht ein und erlautere die einzelnen relevanten Paragraphen aus der Strafprozessordnung (StPO). Im nachsten Teil thematisiere ich den praktischen Ablauf des Verfahrens. Zunachst werde ich die Voraussetzungen fur die Durchfuhrung des TOAs eroertern. Nach der Darstellung der Rolle des Vermittlers schildere ich den form