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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Fachhochschule Amberg-Weiden, Veranstaltung: Arbeitsrecht, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland waren die Rechte der Arbeitnehmer bereits vor Inkrafttreten der RL 77/187/EWG geschutzt. Bevor 1972 613a BGB in Kraft trat, gab es zum Betriebsubergang keine eigene gesetzliche Regelung. Auf verschiedene Art und Weise bemuhte man sich immer wieder darum, einen Betriebsubergang rechtlich zu beurteilen. Doch keiner dieser Versuche konnte uberzeugen. Die EuGH-Rechtsprechung zur Funktionsnachfolge in den Fallen Christel Schmidt, Ole Rygaard./.Stro Molle, Albert Merckx und Ayse Suzen hatte zur Folge, dass die europaischen Mitgliedstaaten ihre bisherige Rechtsprechung teilweise grundlegend andern mussten. Dies wird an den Beispielen Danemark, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien gezeigt. Damit heute in Deutschland ein Betriebsubergang gem. 613a BGB vorliegt, mussen folgende Tatbestande erfullt sein: - UEbergang eines Betriebs oder Betriebsteils - UEbergang durch Rechtsgeschaft - UEbergang auf einen neuen Inhaber - Zeitpunkt des UEbergangs Ein Betriebsubergang hat zur Folge, dass der Erwerber des Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers eintritt. Der Betriebserwerber muss fur die Anspruche der ubernommenen Arbeitnehmer haften, wohingegen der Verausserer fur alle Anspruche, die erst nach dem Betriebsubergang entstehen, eine weitestgehende Enthaftung erfahrt. In 613a BGB ist ausserdem festgelegt, dass Kundigungen, die wegen eines Betriebsubergangs ausgesprochen werden, unwirksam sind. Dies gilt jedoch nicht fur Kundigungen aus anderen Grunden. Daruber hinaus ist in dieser Vorschrift festgelegt, dass die Arbeitnehmer uber die Voraussetzungen und Auswirkungen des nahenden Betriebsubergangs in Kenntnis gesetzt werden mussen und das sie gegen den Betriebsubergang Widerspruch einlegen koennen.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Fachhochschule Amberg-Weiden, Veranstaltung: Arbeitsrecht, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland waren die Rechte der Arbeitnehmer bereits vor Inkrafttreten der RL 77/187/EWG geschutzt. Bevor 1972 613a BGB in Kraft trat, gab es zum Betriebsubergang keine eigene gesetzliche Regelung. Auf verschiedene Art und Weise bemuhte man sich immer wieder darum, einen Betriebsubergang rechtlich zu beurteilen. Doch keiner dieser Versuche konnte uberzeugen. Die EuGH-Rechtsprechung zur Funktionsnachfolge in den Fallen Christel Schmidt, Ole Rygaard./.Stro Molle, Albert Merckx und Ayse Suzen hatte zur Folge, dass die europaischen Mitgliedstaaten ihre bisherige Rechtsprechung teilweise grundlegend andern mussten. Dies wird an den Beispielen Danemark, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien gezeigt. Damit heute in Deutschland ein Betriebsubergang gem. 613a BGB vorliegt, mussen folgende Tatbestande erfullt sein: - UEbergang eines Betriebs oder Betriebsteils - UEbergang durch Rechtsgeschaft - UEbergang auf einen neuen Inhaber - Zeitpunkt des UEbergangs Ein Betriebsubergang hat zur Folge, dass der Erwerber des Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers eintritt. Der Betriebserwerber muss fur die Anspruche der ubernommenen Arbeitnehmer haften, wohingegen der Verausserer fur alle Anspruche, die erst nach dem Betriebsubergang entstehen, eine weitestgehende Enthaftung erfahrt. In 613a BGB ist ausserdem festgelegt, dass Kundigungen, die wegen eines Betriebsubergangs ausgesprochen werden, unwirksam sind. Dies gilt jedoch nicht fur Kundigungen aus anderen Grunden. Daruber hinaus ist in dieser Vorschrift festgelegt, dass die Arbeitnehmer uber die Voraussetzungen und Auswirkungen des nahenden Betriebsubergangs in Kenntnis gesetzt werden mussen und das sie gegen den Betriebsubergang Widerspruch einlegen koennen.