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Gewaltgepragte Lebensumstande als neues besonderes Lebensverhaltnis im Sinne des  72 BSHG: Hilfevoraussetzung und Hilfeinhalt
Paperback

Gewaltgepragte Lebensumstande als neues besonderes Lebensverhaltnis im Sinne des 72 BSHG: Hilfevoraussetzung und Hilfeinhalt

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule Darmstadt (Fachbereich Sozialpadagogik), Veranstaltung: Wohnungslosenhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 72 BSHG in Kraft. Im Vergleich zum alten Verordnungstext wurden Begriffe wie z. B. Nichtsesshafte, Landfahrer oder verhaltensgestoerte junge Menschen, entfernt. Des Weiteren wurde der Terminus des
Hilfeberechtigten Personenkreises zugunsten des Begriffes Persoenliche Voraussetzungen erneuert. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass eine spezifische Abgrenzung von betroffenen Personenkreisen und deren
besondere Lebensverhaltnisse nicht mehr zeitgemass ist und stigmatisierende Folgen haben kann. Zudem wird mit dieser Gesetzgebung bzw. der Novellierung der Durchfuhrungsverordnung auf eine sich im Wandel befindliche Gesellschaftsstruktur und eine damit einhergehende sich vergroessernde Armut reagiert. Somit ermoeglicht der 72 BSHG fur eine Vielzahl von Menschen den Zugang einer gesetzlich verankerten sozialen Hilfeleistung. Bei der Gegenuberstellung der Verordnungstexte ist allerdings auch ersichtlich, dass die Entstigmatisierung auf Kosten einer Diffusitat und unklaren praktischen Orientierung ging. Die persoenliche Vorrausetzung zur Erlangung einer Hilfeleistung gemass 72 BSHG setzt besondere Lebensverhaltnisse voraus, woraus sich soziale Schwierigkeiten entwickeln. Allerdings koennen sich aus sozialen Schwierigkeiten auch besondere Lebensverhaltnisse bilden. Es besteht also ein reziprokes Verhaltnis der Voraussetzungen, wobei eine Kausalitat allerdings nicht massgeblich fur eine Hilfeleistung ist. Dies spiegelt sich denn auch im Verordnungstext wider, worin ausgesagt wird:
besondere Lebensverhaltnisse koennen ihre Ursache in ausseren Umstanden oder in der Person des Hilfesuchenden haben . ( 1 Abs.2 S.2 VO). Gemeint ist hiermit, dass die besonderen Lebenslagen nicht nur von der Person, sondern auch durch die Gesellschaft her

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Format
Paperback
Publisher
Grin Verlag
Country
Germany
Date
13 November 2008
Pages
44
ISBN
9783640202959

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule Darmstadt (Fachbereich Sozialpadagogik), Veranstaltung: Wohnungslosenhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 72 BSHG in Kraft. Im Vergleich zum alten Verordnungstext wurden Begriffe wie z. B. Nichtsesshafte, Landfahrer oder verhaltensgestoerte junge Menschen, entfernt. Des Weiteren wurde der Terminus des
Hilfeberechtigten Personenkreises zugunsten des Begriffes Persoenliche Voraussetzungen erneuert. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass eine spezifische Abgrenzung von betroffenen Personenkreisen und deren
besondere Lebensverhaltnisse nicht mehr zeitgemass ist und stigmatisierende Folgen haben kann. Zudem wird mit dieser Gesetzgebung bzw. der Novellierung der Durchfuhrungsverordnung auf eine sich im Wandel befindliche Gesellschaftsstruktur und eine damit einhergehende sich vergroessernde Armut reagiert. Somit ermoeglicht der 72 BSHG fur eine Vielzahl von Menschen den Zugang einer gesetzlich verankerten sozialen Hilfeleistung. Bei der Gegenuberstellung der Verordnungstexte ist allerdings auch ersichtlich, dass die Entstigmatisierung auf Kosten einer Diffusitat und unklaren praktischen Orientierung ging. Die persoenliche Vorrausetzung zur Erlangung einer Hilfeleistung gemass 72 BSHG setzt besondere Lebensverhaltnisse voraus, woraus sich soziale Schwierigkeiten entwickeln. Allerdings koennen sich aus sozialen Schwierigkeiten auch besondere Lebensverhaltnisse bilden. Es besteht also ein reziprokes Verhaltnis der Voraussetzungen, wobei eine Kausalitat allerdings nicht massgeblich fur eine Hilfeleistung ist. Dies spiegelt sich denn auch im Verordnungstext wider, worin ausgesagt wird:
besondere Lebensverhaltnisse koennen ihre Ursache in ausseren Umstanden oder in der Person des Hilfesuchenden haben . ( 1 Abs.2 S.2 VO). Gemeint ist hiermit, dass die besonderen Lebenslagen nicht nur von der Person, sondern auch durch die Gesellschaft her

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Publisher
Grin Verlag
Country
Germany
Date
13 November 2008
Pages
44
ISBN
9783640202959