Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts / Gegenwart, Note: 1,7, Humboldt-Universitat zu Berlin (Institut fur Philosophie), Veranstaltung: Ungerechtigkeit und Anerkennung, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist es gerecht, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zugunsten des Rechts der Menschenwurde in bestimmten Fallen einzuschranken? Dies ist der Titel und gleichzeitig die Grundfrage dieser Hausarbeit. Die Arbeit behandelt ein sehr heikles Thema, namlich die Frage, ob man Pornographie verbieten sollte, weil sie menschenverachtend ist. Nach einer kurzen Ausfuhrung uber John Ralws’ Begriff der Gerechtigkeit befasse ich mich mit der Frage, warum rechtsradikale AEusserungen in Deutschland verboten sind. Der Grund dafur liegt darin, dass sie menschenverachtend sind bzw. die Wurde bestimmter Menschen untergraben. Jedoch gibt es auch andere Dinge, die menschenverachtend sind, wie z.B. Pornografie. Pornographische Darstellungen enthalten haufig diskriminierende und demutigende Aspekte (zumindest empfinde ich als Frau dies so), dennoch ist sie aus diesem Grund nicht verboten. Selbstverstandlich moechte ich die Drastigkeit des nationalsozialistischen Weltbildes gegenuber bestimmten Menschengruppen durch so einen Vergleich nicht herunterspielen. Mitte der achtziger Jahre gab es dann eine Kampagne, die von der Frauenzeitschrift EMMA ins Leben gerufen worden war, die genau diese Thematik zum Gegenstand hatte und die den Namen PorNOgraphie trug. Dahinter verbarg sich ein Gesetzesentwurf, der im Zivilrecht angesiedelt war, und der es Frauen und Madchen ermoeglichen sollte, Anklage zu erheben, wenn sie sich durch bestimmte pornographische Darstellungen diskriminiert, verletzt, gedemutigt oder als Frau entwertet fuhlen. Am Ende meiner Arbeit komme ich zu dem Schluss, dass ich persoenlich ein solches Gesetz (mit gewissen Einschrankungen) zwar befurwortet hatte, es jedoch trotzdem sehr schwierig ist, etw
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts / Gegenwart, Note: 1,7, Humboldt-Universitat zu Berlin (Institut fur Philosophie), Veranstaltung: Ungerechtigkeit und Anerkennung, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist es gerecht, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zugunsten des Rechts der Menschenwurde in bestimmten Fallen einzuschranken? Dies ist der Titel und gleichzeitig die Grundfrage dieser Hausarbeit. Die Arbeit behandelt ein sehr heikles Thema, namlich die Frage, ob man Pornographie verbieten sollte, weil sie menschenverachtend ist. Nach einer kurzen Ausfuhrung uber John Ralws’ Begriff der Gerechtigkeit befasse ich mich mit der Frage, warum rechtsradikale AEusserungen in Deutschland verboten sind. Der Grund dafur liegt darin, dass sie menschenverachtend sind bzw. die Wurde bestimmter Menschen untergraben. Jedoch gibt es auch andere Dinge, die menschenverachtend sind, wie z.B. Pornografie. Pornographische Darstellungen enthalten haufig diskriminierende und demutigende Aspekte (zumindest empfinde ich als Frau dies so), dennoch ist sie aus diesem Grund nicht verboten. Selbstverstandlich moechte ich die Drastigkeit des nationalsozialistischen Weltbildes gegenuber bestimmten Menschengruppen durch so einen Vergleich nicht herunterspielen. Mitte der achtziger Jahre gab es dann eine Kampagne, die von der Frauenzeitschrift EMMA ins Leben gerufen worden war, die genau diese Thematik zum Gegenstand hatte und die den Namen PorNOgraphie trug. Dahinter verbarg sich ein Gesetzesentwurf, der im Zivilrecht angesiedelt war, und der es Frauen und Madchen ermoeglichen sollte, Anklage zu erheben, wenn sie sich durch bestimmte pornographische Darstellungen diskriminiert, verletzt, gedemutigt oder als Frau entwertet fuhlen. Am Ende meiner Arbeit komme ich zu dem Schluss, dass ich persoenlich ein solches Gesetz (mit gewissen Einschrankungen) zwar befurwortet hatte, es jedoch trotzdem sehr schwierig ist, etw