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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Universitat Hamburg (Allokation und Wettbewerb), 150 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Liberalisierung der Strom- und Gasmarkte beruht auf der EU-Elektrizitats-Binnenmarktrichtlinie (96/92/EG) und wurde in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. Von 1998 bis 2005 wurde ein verhandelter Netzzugang praktiziert, indem alle Netzzugangsbedingungen durch Verbandevereinbarungen geregelt wurden. Diese Vereinbarungen fuhrten aber nicht zu einer Belebung des Wettbewerbs auf den Energiemarkten, sondern zu einer Zunahme der Konzentration. 2005 waren von den acht groen Energiekonzernen nur noch vier am Markt. In ihrem Besitz befinden sich neben dem Ubertragungsnetz auch ca. 90 % der Kraftwerke. Nachdem die Strompreise immer weiter anstiegen, gab das Wirtschaftsministerium dem Druck der Verbraucherschutzverbanden nach und setzte eine Regulierungsbehorde ein. Diese wurde in die Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post integriert und in Bundesnetzagentur (BNetzA) umbenannt. Zu den Aufgaben der BNetzA gehort die Entflechtung und Regulierung der Energieversorgungsnetze und die Kontrolle der Netznutzungsentgelte. Die derzeitige Kontrolle uber die Entgelte erfolgt durch eine kostenbasierte Preisregulierung in Form von Prufungen und Genehmigungen bzw. Kurzungen. Die erste Genehmigungsrunde fur die Netzentgeltgenehmigung der Energiewirtschaft durch die BNetzA ist abgeschlossen. Die Forderungen der Netzbetreiber wurden um ca. 2,5 Milliarden Euro gekurzt. Auf dem Strommarkt wurden Kurzungen von Durchschnittlich 13 % durchgesetzt; auf dem Gasmarkt von rund 12 % (Vgl. Bunder 2007, S. 1). Die Netzkosten machen ca. 22 % des Gaspreises und ca. 39 % des Strompreises aus. Auch in der gerade begonnenen zweiten Entgeltgenehmigungsrunde wurden bereits Kurzungen der beantragten Netzentgelte im Verteilnetzbereich durchgesetzt. Fur die Vattenfall Europe
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Universitat Hamburg (Allokation und Wettbewerb), 150 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Liberalisierung der Strom- und Gasmarkte beruht auf der EU-Elektrizitats-Binnenmarktrichtlinie (96/92/EG) und wurde in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. Von 1998 bis 2005 wurde ein verhandelter Netzzugang praktiziert, indem alle Netzzugangsbedingungen durch Verbandevereinbarungen geregelt wurden. Diese Vereinbarungen fuhrten aber nicht zu einer Belebung des Wettbewerbs auf den Energiemarkten, sondern zu einer Zunahme der Konzentration. 2005 waren von den acht groen Energiekonzernen nur noch vier am Markt. In ihrem Besitz befinden sich neben dem Ubertragungsnetz auch ca. 90 % der Kraftwerke. Nachdem die Strompreise immer weiter anstiegen, gab das Wirtschaftsministerium dem Druck der Verbraucherschutzverbanden nach und setzte eine Regulierungsbehorde ein. Diese wurde in die Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post integriert und in Bundesnetzagentur (BNetzA) umbenannt. Zu den Aufgaben der BNetzA gehort die Entflechtung und Regulierung der Energieversorgungsnetze und die Kontrolle der Netznutzungsentgelte. Die derzeitige Kontrolle uber die Entgelte erfolgt durch eine kostenbasierte Preisregulierung in Form von Prufungen und Genehmigungen bzw. Kurzungen. Die erste Genehmigungsrunde fur die Netzentgeltgenehmigung der Energiewirtschaft durch die BNetzA ist abgeschlossen. Die Forderungen der Netzbetreiber wurden um ca. 2,5 Milliarden Euro gekurzt. Auf dem Strommarkt wurden Kurzungen von Durchschnittlich 13 % durchgesetzt; auf dem Gasmarkt von rund 12 % (Vgl. Bunder 2007, S. 1). Die Netzkosten machen ca. 22 % des Gaspreises und ca. 39 % des Strompreises aus. Auch in der gerade begonnenen zweiten Entgeltgenehmigungsrunde wurden bereits Kurzungen der beantragten Netzentgelte im Verteilnetzbereich durchgesetzt. Fur die Vattenfall Europe