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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschaftigt sich in erster Linie mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. 80 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes. Als Einstieg in die Thematik sollen jedoch zunachst einige grundlegende Erlauterungen erfolgen; die die Voraussetzungen der Entstehung, die Entstehung als solche sowie die Bedeutung des Betriebsrates veranschaulichen sollen. […] Anders als bei kleinen Betrieben, in denen es allein dem Arbeitgeber obliegt, die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen, sieht das Betriebsverfassungsrecht fur solche Betriebe, die eine bestimmte Betriebsgroesse uberschreiten, eine besondere Betriebsverfassung vor. In dieser besonderen Betriebsverfassung sind Arbeitnehmervertretungen vorgesehen, denen kraft Gesetz in verschiedenen Entscheidungsbereichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zugeteilt werden. In diesen Bereichen erlischt somit die Befugnis des Arbeitsgebers, Entscheidungen eigenmachtig zu treffen. Er ist nur noch eingeschrankt leitungsbefugt. Diese Bestimmungen finden ihre gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz von 1972. […] In 130 BetrVG ist festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsatzlich nicht im oeffentlichen Dienst, sondern nur in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Fur diesen Bereich gilt das Personalvertretungsgesetz bzw. das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Entscheidung, ob das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, richtet sich also ausschliesslich nach der Rechtsform eines Unternehmens. […]
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