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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Institut fur Steuerrecht), Veranstaltung: Seminar im Steuerrecht, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einfuhrung des 8b X KStG ist vor dem Hintergrund der Unternehmenssteuerreform 2008 zu betrachten. Der Gesetzgeber hatte in der Wertpapierleihe ein Steuerschlupfloch erkannt, dass er schlieen wollte. Zentrale Norm dafur ist der neue Absatz 10 des 8b KStG. Diese Regelung sollte der Gegenfinanzierung der Senkung des Steuersatzes dienen. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sollen Grundlagen zur Funktionsweise der Wertpapierleihe dargestellt werden. Daran anschlieend wird die Besteuerung der Wertpapierleihe nach altem und neuem Recht vorgestellt. Der Begriff Wertpapierleihe bezeichnet einen Vorgang, bei dem der Verleiher dem Entleiher Wertpapiere mit der Vereinbarung ubertragt, das der Entleiher Wertpapiere gleicher Art und Gute (sog. Gattungsschuld) zu einem bestimmten Zeitpunkt zuruckzuliefern hat4. Nach allgemeinem Verstandnis wird diese Vereinbarung als Sachdarlehen i.S.d. 607 I BGB eingeordnet. Demgegenuber ist der Gegenstand einer Leihe ( 598 BGB) hinsichtlich der Ubergabe und der Ruckgabe immer ein und derselbe. Auerdem ist die Leihe zwingend unentgeltlich, wahrend fur die Uberlassung der Wertpapiere im Rahmen eines Sachdarlehens ein ratierlich zu zahlendes Nutzungsentgelt zu entrichten ist. Daher wird der Begriff Wertpapierleihe zumindest als ungenau bezeichnet und der Begriff des Wertpapierdarlehens vorgezogen. Trotz der juristisch ungenauen Terminologie soll der Begriff Wertpapierleihe zugrunde gelegt werden, da er haufig verwendet und sowohl in den Gesetzesentwurfen und -begrundungen als auch in den Empfehlungen des Finanzausschusses genannt wird. Bei der Wertpapierleihe werden Wertpapiere von einem Verleiher auf einen Entleiher fur eine bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entrichtung eines Nutzungs
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Institut fur Steuerrecht), Veranstaltung: Seminar im Steuerrecht, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einfuhrung des 8b X KStG ist vor dem Hintergrund der Unternehmenssteuerreform 2008 zu betrachten. Der Gesetzgeber hatte in der Wertpapierleihe ein Steuerschlupfloch erkannt, dass er schlieen wollte. Zentrale Norm dafur ist der neue Absatz 10 des 8b KStG. Diese Regelung sollte der Gegenfinanzierung der Senkung des Steuersatzes dienen. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sollen Grundlagen zur Funktionsweise der Wertpapierleihe dargestellt werden. Daran anschlieend wird die Besteuerung der Wertpapierleihe nach altem und neuem Recht vorgestellt. Der Begriff Wertpapierleihe bezeichnet einen Vorgang, bei dem der Verleiher dem Entleiher Wertpapiere mit der Vereinbarung ubertragt, das der Entleiher Wertpapiere gleicher Art und Gute (sog. Gattungsschuld) zu einem bestimmten Zeitpunkt zuruckzuliefern hat4. Nach allgemeinem Verstandnis wird diese Vereinbarung als Sachdarlehen i.S.d. 607 I BGB eingeordnet. Demgegenuber ist der Gegenstand einer Leihe ( 598 BGB) hinsichtlich der Ubergabe und der Ruckgabe immer ein und derselbe. Auerdem ist die Leihe zwingend unentgeltlich, wahrend fur die Uberlassung der Wertpapiere im Rahmen eines Sachdarlehens ein ratierlich zu zahlendes Nutzungsentgelt zu entrichten ist. Daher wird der Begriff Wertpapierleihe zumindest als ungenau bezeichnet und der Begriff des Wertpapierdarlehens vorgezogen. Trotz der juristisch ungenauen Terminologie soll der Begriff Wertpapierleihe zugrunde gelegt werden, da er haufig verwendet und sowohl in den Gesetzesentwurfen und -begrundungen als auch in den Empfehlungen des Finanzausschusses genannt wird. Bei der Wertpapierleihe werden Wertpapiere von einem Verleiher auf einen Entleiher fur eine bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entrichtung eines Nutzungs