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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Institut fur oeffentliches Recht), Veranstaltung: Internationales Investitionsrecht und Menschenrechte, 67 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Auslandische Investitionen spielen heutzutage eine nicht mehr wegzudenkende Rolle in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Anfanglich wurden Investitionen durch voelkerrechtliches Gewohnheitsrecht kontrolliert und geschutzt. Allerdings pragten Unsicherheiten uber den Inhalt und Wert gewohnheitsrechtlicher Prinzipien des Auslandsinvestitionsschutzes die Situation im Voelkerrecht und stellten ein immer groesseres Investitionshindernis in entwicklungsschwachen Landern dar. Daher erfolgte ab 1959 ein gewisser Ruckzug aus dem Voelkerrecht und es wurden zahlreiche Bilaterale Abkommen (BITs) geschlossen, welche klare Massstabe fur niedergelassene Investitionen aufstellen. Als Vorlaufer der bilateralen Abkommen entwickelten sich bereits 1855 in den USA so genannte Freundschaftsvertrage fur Handel und Schifffahrt (FCNs)1, welche erste Regelungen uber den Schutz von Investitionen enthielten. Diese FCNs entwickelten sich weiter und enthielten fur auslandische Investoren immer detaillierter Vorschriften. Daneben gibt es heute zahlreiche bilaterale, regionale und sektorale voelkerrechtliche Vertrage, Organisationen und Schiedsgerichte, welche alle versuchen, teils unabhangig teils in Zusammenarbeit, dem Schutz von Investitionen ein einheitliches Gesicht zu geben. 1948 versuchte man durch die Havanna Charta erstmals ein komplexes multilaterales Investitionsabkommen zu schaffen. Von 1995 bis 1998 gab es die grosse Hoffnung, die OECD sei dafur das geeignete Forum. Es wurde versucht, das Multilateral Agreement on Investment (MAI) auszuhandeln. Doch diese Hoffnung zerschlug sich nach dreijahriger Verhandlungsphase. Die Augen richteten sich sodan
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Institut fur oeffentliches Recht), Veranstaltung: Internationales Investitionsrecht und Menschenrechte, 67 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Auslandische Investitionen spielen heutzutage eine nicht mehr wegzudenkende Rolle in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Anfanglich wurden Investitionen durch voelkerrechtliches Gewohnheitsrecht kontrolliert und geschutzt. Allerdings pragten Unsicherheiten uber den Inhalt und Wert gewohnheitsrechtlicher Prinzipien des Auslandsinvestitionsschutzes die Situation im Voelkerrecht und stellten ein immer groesseres Investitionshindernis in entwicklungsschwachen Landern dar. Daher erfolgte ab 1959 ein gewisser Ruckzug aus dem Voelkerrecht und es wurden zahlreiche Bilaterale Abkommen (BITs) geschlossen, welche klare Massstabe fur niedergelassene Investitionen aufstellen. Als Vorlaufer der bilateralen Abkommen entwickelten sich bereits 1855 in den USA so genannte Freundschaftsvertrage fur Handel und Schifffahrt (FCNs)1, welche erste Regelungen uber den Schutz von Investitionen enthielten. Diese FCNs entwickelten sich weiter und enthielten fur auslandische Investoren immer detaillierter Vorschriften. Daneben gibt es heute zahlreiche bilaterale, regionale und sektorale voelkerrechtliche Vertrage, Organisationen und Schiedsgerichte, welche alle versuchen, teils unabhangig teils in Zusammenarbeit, dem Schutz von Investitionen ein einheitliches Gesicht zu geben. 1948 versuchte man durch die Havanna Charta erstmals ein komplexes multilaterales Investitionsabkommen zu schaffen. Von 1995 bis 1998 gab es die grosse Hoffnung, die OECD sei dafur das geeignete Forum. Es wurde versucht, das Multilateral Agreement on Investment (MAI) auszuhandeln. Doch diese Hoffnung zerschlug sich nach dreijahriger Verhandlungsphase. Die Augen richteten sich sodan