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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Munchen (Sozialwesen), Veranstaltung: Maregeln - Freiheitsentzug - Betreuungsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Strafvollzug ist derzeit mit dem StVollzG zwar durch ein Bundesgesetz geregelt, die Durchfuhrung obliegt jedoch allein den Landern. Mit der Zustimmung zur Foderalismusreform am 30.06.2006 durch den Bundestag und am 07.07.2006 durch den Bundesrat wurde, von der Offentlichkeit weitgehend unbemerkt, nun auch die gesetzgeberische Zustandigkeit fur den gesamten Strafvollzug und damit auch fur den Jugendstrafvollzug auf die Lander ubertragen. Kunftig wird es also 16 verschiedene Gesetze zur Regelung des hinter Gittern geltenden Rechts geben. Die nachfolgenden Ausfuhrungen bieten zunachst eine kurze Einfuhrung uber die momentane Organisation des Strafvollzugs und betrachten im weiteren Verlauf einige Aspekte des geplanten bayerischen Strafvollzugsgesetzes. Besondere Aufmerksamkeit wird schlielich dem erstmals in einem eigenen Gesetz zu regelnden Jugendstrafvollzug zuteil.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Munchen (Sozialwesen), Veranstaltung: Maregeln - Freiheitsentzug - Betreuungsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Strafvollzug ist derzeit mit dem StVollzG zwar durch ein Bundesgesetz geregelt, die Durchfuhrung obliegt jedoch allein den Landern. Mit der Zustimmung zur Foderalismusreform am 30.06.2006 durch den Bundestag und am 07.07.2006 durch den Bundesrat wurde, von der Offentlichkeit weitgehend unbemerkt, nun auch die gesetzgeberische Zustandigkeit fur den gesamten Strafvollzug und damit auch fur den Jugendstrafvollzug auf die Lander ubertragen. Kunftig wird es also 16 verschiedene Gesetze zur Regelung des hinter Gittern geltenden Rechts geben. Die nachfolgenden Ausfuhrungen bieten zunachst eine kurze Einfuhrung uber die momentane Organisation des Strafvollzugs und betrachten im weiteren Verlauf einige Aspekte des geplanten bayerischen Strafvollzugsgesetzes. Besondere Aufmerksamkeit wird schlielich dem erstmals in einem eigenen Gesetz zu regelnden Jugendstrafvollzug zuteil.