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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1.0, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Eherecht in den verschiedenen Rechtskulturen der Antike, so ungerecht und drakonisch auch manche der festgelegten Sanktionierungen innerhalb des damals geltenden Rechts aus heutiger Sicht anzumuten vermogen, in all seinen Facetten, der Praxis und den Umstanden der jeweiligen Lebensfuhrung Rechnung trug. Die Lebensumstande der Menschen in der Antike befanden sich wie auch heute in Abhangigkeit von den damalig gangigen Herrschafts- und Wirtschaftsystemen, dem technischen und kulturellen Niveau sowie den gesellschaftlichen Normen. Obwohl ein chronologischer Vergleich hier keinen Sinn macht, da beispielsweise die im Codex Hammurabi (ca. 18. Jh. v. Chr.) manifestierten Gesetze in einem vollig anderen Zeitkontext stehen als die Institutionen des Gaius (um 161 n. Chr.) oder das sog. Bundesbuch der antiken Israeliten (9. - 8. Jh. v. Chr.), ist es doch erstaunlich, wie sehr sich einige strukturelle Merkmale des Eherechts in nahezu allen antiken Rechtskulturen ahneln. Dies wirft nun die Frage auf, warum sich eine solche Kongruenz ausmachen lasst, wenn doch die Herrschafts- wie Gesellschaftssysteme, aufgrund derer auch das praktische Leben und die Rechtssysteme fuen, sehr stark variierten. Wahrend sich der Codex Hammurabi zum Beispiel sehr deutlich auf Einzelfalle bezieht, begegnet uns im antiken Griechenland ein Polisrecht. Zusatzlich wird die Beweisfuhrung durch die verschieden hohe Dichte der Quellenlage erschwert (die Quellenlage des antiken Roms ist bei Weitem dichter als unsere Erkenntnisse uber das antike Zweistromland). Die Beruhrungspunkte und Annaherungen sind dennoch deutlich sichtbar. Vielleicht ist die Entwicklung des Eherechts am ehesten psychologisch aus der archaischen Natur des Menschen zu b
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1.0, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Eherecht in den verschiedenen Rechtskulturen der Antike, so ungerecht und drakonisch auch manche der festgelegten Sanktionierungen innerhalb des damals geltenden Rechts aus heutiger Sicht anzumuten vermogen, in all seinen Facetten, der Praxis und den Umstanden der jeweiligen Lebensfuhrung Rechnung trug. Die Lebensumstande der Menschen in der Antike befanden sich wie auch heute in Abhangigkeit von den damalig gangigen Herrschafts- und Wirtschaftsystemen, dem technischen und kulturellen Niveau sowie den gesellschaftlichen Normen. Obwohl ein chronologischer Vergleich hier keinen Sinn macht, da beispielsweise die im Codex Hammurabi (ca. 18. Jh. v. Chr.) manifestierten Gesetze in einem vollig anderen Zeitkontext stehen als die Institutionen des Gaius (um 161 n. Chr.) oder das sog. Bundesbuch der antiken Israeliten (9. - 8. Jh. v. Chr.), ist es doch erstaunlich, wie sehr sich einige strukturelle Merkmale des Eherechts in nahezu allen antiken Rechtskulturen ahneln. Dies wirft nun die Frage auf, warum sich eine solche Kongruenz ausmachen lasst, wenn doch die Herrschafts- wie Gesellschaftssysteme, aufgrund derer auch das praktische Leben und die Rechtssysteme fuen, sehr stark variierten. Wahrend sich der Codex Hammurabi zum Beispiel sehr deutlich auf Einzelfalle bezieht, begegnet uns im antiken Griechenland ein Polisrecht. Zusatzlich wird die Beweisfuhrung durch die verschieden hohe Dichte der Quellenlage erschwert (die Quellenlage des antiken Roms ist bei Weitem dichter als unsere Erkenntnisse uber das antike Zweistromland). Die Beruhrungspunkte und Annaherungen sind dennoch deutlich sichtbar. Vielleicht ist die Entwicklung des Eherechts am ehesten psychologisch aus der archaischen Natur des Menschen zu b