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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,3, Freie Universitat Berlin, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Die Europaische Union als rechtliche, politische und wirtschaftliche Instanz ist eine einzigartige Institution in dem globalen Politikgeflecht. Es ahnelt in seinen Merkmalen zwar einer regularen internationalen Organisation, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, da sie sich auf voelkerrechtlichen Vertragen grundet, gemeinsame Zielsetzungen beschreibt und uber handlungs- und beschlussfahige Organe verfugt, in denen Mitgliedstaaten sich regelmassig zusammenfinden und -arbeiten. Das Ausmass der supranationalen Entscheidungen und Beschlusse geht jedoch weit uber das ubliche Mass hinaus. In einem schrittweisen Integrations- und Verknupfungsprozess ist aus der ursprunglich reinen Wirtschaftsgemeinschaft ein komplexes System von rechtlichen, politischen und oekonomischen Interdependenzen entstanden, das zunehmend auf gemeinschaftliches Handeln der heutzutage 27 Mitgliedstaaten setzt. Durch den fortlaufenden Prozess der Europaisierung werden weitreichende Kompetenzen der nationalen Parlamente an die supranationalen Organe, wie dem Europaischen Parlament (kurz EP) oder dem Europaischen Rat, abgegeben. Hoheitliche Aufgaben werden in vielen Bereichen nicht mehr vom nationalen Parlament wahrgenommen, sondern von den besagten EU-Organen durch Vorlagen und Rahmengesetzgebung vorgegeben. Durch den nur zoegerlich fortschreitenden Demokratisierungsprozess der Union und Rechtsprechungen verfassungsstaatlicher Gerichte, wie dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, ist die Anforderung an die Europaische Union gewachsen, die nationstaatlichen Parlamente in Rechtsetzungsverfahren miteinzubeziehen. Die Frage, die sich dabei aufwirft, ist, mit welchem Instrument und in welchem Ausmass diese Ruckkoppelung an die Parlamente erfolgen soll. Die Hausarbeit wird sich im folgenden
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,3, Freie Universitat Berlin, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Die Europaische Union als rechtliche, politische und wirtschaftliche Instanz ist eine einzigartige Institution in dem globalen Politikgeflecht. Es ahnelt in seinen Merkmalen zwar einer regularen internationalen Organisation, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, da sie sich auf voelkerrechtlichen Vertragen grundet, gemeinsame Zielsetzungen beschreibt und uber handlungs- und beschlussfahige Organe verfugt, in denen Mitgliedstaaten sich regelmassig zusammenfinden und -arbeiten. Das Ausmass der supranationalen Entscheidungen und Beschlusse geht jedoch weit uber das ubliche Mass hinaus. In einem schrittweisen Integrations- und Verknupfungsprozess ist aus der ursprunglich reinen Wirtschaftsgemeinschaft ein komplexes System von rechtlichen, politischen und oekonomischen Interdependenzen entstanden, das zunehmend auf gemeinschaftliches Handeln der heutzutage 27 Mitgliedstaaten setzt. Durch den fortlaufenden Prozess der Europaisierung werden weitreichende Kompetenzen der nationalen Parlamente an die supranationalen Organe, wie dem Europaischen Parlament (kurz EP) oder dem Europaischen Rat, abgegeben. Hoheitliche Aufgaben werden in vielen Bereichen nicht mehr vom nationalen Parlament wahrgenommen, sondern von den besagten EU-Organen durch Vorlagen und Rahmengesetzgebung vorgegeben. Durch den nur zoegerlich fortschreitenden Demokratisierungsprozess der Union und Rechtsprechungen verfassungsstaatlicher Gerichte, wie dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, ist die Anforderung an die Europaische Union gewachsen, die nationstaatlichen Parlamente in Rechtsetzungsverfahren miteinzubeziehen. Die Frage, die sich dabei aufwirft, ist, mit welchem Instrument und in welchem Ausmass diese Ruckkoppelung an die Parlamente erfolgen soll. Die Hausarbeit wird sich im folgenden