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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universitat Graz (Geschichte), Veranstaltung: Der dreiigjahrige Krieg, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. Oktober 1648 wurden nach jahrelangen multilateralen Verhandlungen im katholischen Munster und im evangelischen Osnabruck endlich jene ineinander verzahnten Friedensvertrage geschlossen, welche der unruhigen Zeit des Dreiigjahrigen Krieges ihren Abschluss verliehen. Vorangegangen war am 30. Januar desselben Jahres der die nachfolgenden Verhandlungen erleichternde und ebnende bilaterale, ebenfalls in Munster geschlossene spanisch-niederlandische Friedensvertrag, welcher zusammen mit den zwei erstgenannten gemeinhin als Westfalischer Friede bezeichnet wird, denn sowohl Munster als auch Osnabruck gehorten zum Westfalischen Kreis. Die Friedensinstrumente von Munster und Osnabruck sind auch deshalb von groer Bedeutung, weil viele HistorikerInnen und RechtswissenschaftlerInnen in diesem Akt, welcher Frieden erstmals nicht durch Waffengewalt, sondern auf dem Verhandlungswege erreichte und durch Recht schuf, die Geburt des modernen europaischen Volkerrechts - auch ius gentium oder droit public de l'Europe - sahen und sehen. Die vorliegende Arbeit wird sich in gegebenem Rahmen mit der Frage nach der Bedeutung der drei Westfalischen Friedensvertrage auf dem Weg zu einem Europaischen Volkerrecht auseinandersetzen. Im Folgenden sollen ein kurzer Abriss der Geschichte des Volkerrechts bis zum groen Volkerrechtstheoretiker Hugo Grotius und ein vereinfachter Uberblick uber den schwierigen Weg zu einem allgemeinen und dauerhaften Frieden sowie uber die rechtlichen Errungenschaften in Munster und Osnabruck und deren Wirkung gegeben werden. Aufgrund der starken Verschrankung der im engeren Sinne als Westfalischer Frieden bezeichneten Vertrage vom 24. Oktober 1648 werden diese in einem gemeinsamen Abschnitt di
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universitat Graz (Geschichte), Veranstaltung: Der dreiigjahrige Krieg, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. Oktober 1648 wurden nach jahrelangen multilateralen Verhandlungen im katholischen Munster und im evangelischen Osnabruck endlich jene ineinander verzahnten Friedensvertrage geschlossen, welche der unruhigen Zeit des Dreiigjahrigen Krieges ihren Abschluss verliehen. Vorangegangen war am 30. Januar desselben Jahres der die nachfolgenden Verhandlungen erleichternde und ebnende bilaterale, ebenfalls in Munster geschlossene spanisch-niederlandische Friedensvertrag, welcher zusammen mit den zwei erstgenannten gemeinhin als Westfalischer Friede bezeichnet wird, denn sowohl Munster als auch Osnabruck gehorten zum Westfalischen Kreis. Die Friedensinstrumente von Munster und Osnabruck sind auch deshalb von groer Bedeutung, weil viele HistorikerInnen und RechtswissenschaftlerInnen in diesem Akt, welcher Frieden erstmals nicht durch Waffengewalt, sondern auf dem Verhandlungswege erreichte und durch Recht schuf, die Geburt des modernen europaischen Volkerrechts - auch ius gentium oder droit public de l'Europe - sahen und sehen. Die vorliegende Arbeit wird sich in gegebenem Rahmen mit der Frage nach der Bedeutung der drei Westfalischen Friedensvertrage auf dem Weg zu einem Europaischen Volkerrecht auseinandersetzen. Im Folgenden sollen ein kurzer Abriss der Geschichte des Volkerrechts bis zum groen Volkerrechtstheoretiker Hugo Grotius und ein vereinfachter Uberblick uber den schwierigen Weg zu einem allgemeinen und dauerhaften Frieden sowie uber die rechtlichen Errungenschaften in Munster und Osnabruck und deren Wirkung gegeben werden. Aufgrund der starken Verschrankung der im engeren Sinne als Westfalischer Frieden bezeichneten Vertrage vom 24. Oktober 1648 werden diese in einem gemeinsamen Abschnitt di