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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, Note: keine, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzulassigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Pramiendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter fallt auch die Berucksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist die Gleichbehandlung von Frauen und Mannern … ein Grundrecht, und die Kommission ist der Auffassung, dass die Tariffreiheit diesem Recht unterzuordnen ist. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU im Zuge des Antidiskriminierungsprogramms die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gutern und Dienstleistungen erlassen, die u. a. auf das Privatversicherungsgeschaft abzielt und das Geschlecht als Tarifierungs-merkmal verbieten will. Als Konsequenz ergeben sich sog. Unisex-Tarife wie sie bereits in der gesetzl. Rentenversicherung existieren. Beruhend auf dieser Richtlinie hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Juli 2004 das Altersvorsorge-Vertrage-Zertifizierungsgesetz geandert, nach dem ab 2006 Vertrage nur noch staatlich gefordert werden, wenn eine geschlechtsunabhangig berechnete Altersversorgung vorgesehen ist (Riester-Vertrage). In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob die Richtlinie des Rates der EU bzw. die Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Kalkulation in der privaten Rentenversicherung bei den Riester-Vertragen okonomisch sinnvoll ist und sich als weiterer Schritt zur Gleichbehandlung der Geschlechter eignet. Hierzu wird die Pramienkalkulation zunachst allg. fur die private Versicherung dargestellt. Anschlieend wird die Wichtigkeit der Lebenserwartung bei der Kalkulation aufgezeigt und er
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, Note: keine, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzulassigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Pramiendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter fallt auch die Berucksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist die Gleichbehandlung von Frauen und Mannern … ein Grundrecht, und die Kommission ist der Auffassung, dass die Tariffreiheit diesem Recht unterzuordnen ist. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU im Zuge des Antidiskriminierungsprogramms die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gutern und Dienstleistungen erlassen, die u. a. auf das Privatversicherungsgeschaft abzielt und das Geschlecht als Tarifierungs-merkmal verbieten will. Als Konsequenz ergeben sich sog. Unisex-Tarife wie sie bereits in der gesetzl. Rentenversicherung existieren. Beruhend auf dieser Richtlinie hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Juli 2004 das Altersvorsorge-Vertrage-Zertifizierungsgesetz geandert, nach dem ab 2006 Vertrage nur noch staatlich gefordert werden, wenn eine geschlechtsunabhangig berechnete Altersversorgung vorgesehen ist (Riester-Vertrage). In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob die Richtlinie des Rates der EU bzw. die Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Kalkulation in der privaten Rentenversicherung bei den Riester-Vertragen okonomisch sinnvoll ist und sich als weiterer Schritt zur Gleichbehandlung der Geschlechter eignet. Hierzu wird die Pramienkalkulation zunachst allg. fur die private Versicherung dargestellt. Anschlieend wird die Wichtigkeit der Lebenserwartung bei der Kalkulation aufgezeigt und er