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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, 81 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Uberaus kontrovers ist in den letzten Jahren in der Literatur die Frage diskutiert worden, unter welchen Voraussetzungen die Unterstutzung fremder Straftaten durch neutrale Handlungen als strafbare Beihilfe im Sinne des 27 StGB zu qualifizieren ist. Die Beihilfe wird vom deutschen Gesetzgeber in 27 Abs. 1 StGB als vorsatzliche Hilfeleistung zu einer tatbestandsmaig-rechtswidrigen und vorsatzlichen Tat umschrieben. Um einen Einstieg in die Problematik der neutralen Handlungen zu ermoglichen, soll folgender Fall dienen: Ein Naturfreund zuchtet Blumen, obgleich er wei, dass sein Nachbar, ein notorischer Heiratsschwindler, gerade diese Blumen stehlen und als Prasent zu einer Betrugerei ver-wenden wird. Bei schulmaiger Subsumtion dieses Sachverhaltes gelangt man ohne groere Anstrengung zum Ergebnis der Beihilfestrafbarkeit, wenn die unterstutzte Haupttat zumindest in das Versuchsstadium gelangt. Mit Blick auf den an sich alltaglichen Charakter dieser Handlung ist die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz der zumindest mit neutralem Anschein versehenen Mitwirkungshand-lung notwendig. Vor dem Hintergrund des Funktionierens einer auf Arbeitsteilung angelegten Gesellschaft, in der ein neutrales Unterstutzungsverhalten leicht zu erhalten ist, stellt sich die Frage, ob die uneingeschrankte Einbeziehung solcher neutraler Handlungen in die Beihilfestrafbarkeit zu unangemessenen Ergebnis-sen fuhrt. Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Uberblick uber den Stand der Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Thema Beihilfe durch neutrale Handlungen zu geben. Hierfur wird zunachst die historische Entwicklung der Thematik dargestellt und sodann mogliche Erscheinungsformen neutraler Hand-lungen vorgestellt. Im darauf folgenden Abschnitt wird auf den Strafgrund sowie a
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, 81 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Uberaus kontrovers ist in den letzten Jahren in der Literatur die Frage diskutiert worden, unter welchen Voraussetzungen die Unterstutzung fremder Straftaten durch neutrale Handlungen als strafbare Beihilfe im Sinne des 27 StGB zu qualifizieren ist. Die Beihilfe wird vom deutschen Gesetzgeber in 27 Abs. 1 StGB als vorsatzliche Hilfeleistung zu einer tatbestandsmaig-rechtswidrigen und vorsatzlichen Tat umschrieben. Um einen Einstieg in die Problematik der neutralen Handlungen zu ermoglichen, soll folgender Fall dienen: Ein Naturfreund zuchtet Blumen, obgleich er wei, dass sein Nachbar, ein notorischer Heiratsschwindler, gerade diese Blumen stehlen und als Prasent zu einer Betrugerei ver-wenden wird. Bei schulmaiger Subsumtion dieses Sachverhaltes gelangt man ohne groere Anstrengung zum Ergebnis der Beihilfestrafbarkeit, wenn die unterstutzte Haupttat zumindest in das Versuchsstadium gelangt. Mit Blick auf den an sich alltaglichen Charakter dieser Handlung ist die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz der zumindest mit neutralem Anschein versehenen Mitwirkungshand-lung notwendig. Vor dem Hintergrund des Funktionierens einer auf Arbeitsteilung angelegten Gesellschaft, in der ein neutrales Unterstutzungsverhalten leicht zu erhalten ist, stellt sich die Frage, ob die uneingeschrankte Einbeziehung solcher neutraler Handlungen in die Beihilfestrafbarkeit zu unangemessenen Ergebnis-sen fuhrt. Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Uberblick uber den Stand der Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Thema Beihilfe durch neutrale Handlungen zu geben. Hierfur wird zunachst die historische Entwicklung der Thematik dargestellt und sodann mogliche Erscheinungsformen neutraler Hand-lungen vorgestellt. Im darauf folgenden Abschnitt wird auf den Strafgrund sowie a