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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, EBC Hochschule Berlin, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wandel in der deutschen Rechnungslegung erreicht im Jahr 2005 durch die Umstellung der traditionellen Rechnungslegungsnormen vom institutionellen Glaubigerschutz hin zu mehr oekonomischen Informationen fur Investoren einen ersten Hoehepunkt. Am 29. September 2003 hat die EU mit der Verordnung Nr. 1725/2003 den Weg hierzu geebnet, die der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsre-formgesetz (BilReG) auf nationaler Ebene umgesetzt hat. Daher sind ab dem Jahr 2005 alle kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet. Wichtig anzumerken ist hierbei, dass IFRS die Darstellung von Vorjahresvergleichzahlen verlangt, die demnach fur das Jahr 2004 aufgestellt werden mussen. Lediglich fur Unternehmen, die bereits zur Rechnungslegung nach den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verpflichtet sind, meist bedingt durch ein Listing am New Yorker Stock Exchange (NYSE), besteht eine UEbergangsfirst von 2 Jahren, bevor auch sie ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen mussen. Dies gilt auch fur Konzernunternehmen, von denen keine Aktien, sondern nur Schuldverschreibungen gehandelt werden. Allen nicht kapitalmarktorientierten Konzernen wird ein Wahlrecht zur freiwilli-gen Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS eingeraumt. Gerade im Hinblick auf die neuen Bonitats- und Ratinganforderungen nach Basel II, welche einen IFRS-Abschluss voraussetzen, wird dieses Wahlrecht sicherlich von der Mehrheit genutzt werden. Fur die Anfertigung des Einzelabschlusses hingegen besteht ein generelles Wahlrecht zur Erstellung des Abschlusses nach IFRS zu Informationszwecken, wobei zugleich ein Abschluss nach dem HGB zur Ermittlung der Ausschuttungs- und Steuerbemessung zu erst
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, EBC Hochschule Berlin, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wandel in der deutschen Rechnungslegung erreicht im Jahr 2005 durch die Umstellung der traditionellen Rechnungslegungsnormen vom institutionellen Glaubigerschutz hin zu mehr oekonomischen Informationen fur Investoren einen ersten Hoehepunkt. Am 29. September 2003 hat die EU mit der Verordnung Nr. 1725/2003 den Weg hierzu geebnet, die der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsre-formgesetz (BilReG) auf nationaler Ebene umgesetzt hat. Daher sind ab dem Jahr 2005 alle kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet. Wichtig anzumerken ist hierbei, dass IFRS die Darstellung von Vorjahresvergleichzahlen verlangt, die demnach fur das Jahr 2004 aufgestellt werden mussen. Lediglich fur Unternehmen, die bereits zur Rechnungslegung nach den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verpflichtet sind, meist bedingt durch ein Listing am New Yorker Stock Exchange (NYSE), besteht eine UEbergangsfirst von 2 Jahren, bevor auch sie ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen mussen. Dies gilt auch fur Konzernunternehmen, von denen keine Aktien, sondern nur Schuldverschreibungen gehandelt werden. Allen nicht kapitalmarktorientierten Konzernen wird ein Wahlrecht zur freiwilli-gen Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS eingeraumt. Gerade im Hinblick auf die neuen Bonitats- und Ratinganforderungen nach Basel II, welche einen IFRS-Abschluss voraussetzen, wird dieses Wahlrecht sicherlich von der Mehrheit genutzt werden. Fur die Anfertigung des Einzelabschlusses hingegen besteht ein generelles Wahlrecht zur Erstellung des Abschlusses nach IFRS zu Informationszwecken, wobei zugleich ein Abschluss nach dem HGB zur Ermittlung der Ausschuttungs- und Steuerbemessung zu erst