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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Seminar zum Europaischen Umweltrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Umweltaudit wurde Ende der 70er Jahre in den USA durchgefuhrt. Seit Beginn der 8oer Jahre begannen u. s.- amerikanische Unternehmen damit, auch bei ihren europaischen Tochtergesellschaften dieselben durchzufuhren. Doch um was handelt es sich uberhaupt genau bei einem solchen Audit? Die Frage soll zunachst etymologisch beantwortet werden: Abgeleitet wird der Terminus von dem lateinischen Wort audire, was soviel wie horen oder zuhoren bedeutet. Analog dazu ist der Terminus auditing ein angloamerikanischer betriebswirtschaftlicher Fachausdruck fur Revision bzw. Prufung. Das System des auditing beruht darauf, dass externe Prufer die jahrliche Revision eines bestimmten Unternehmensbereichs ubernehmen, um so auf Fehlentwicklungen hinweisen zu konnen. Bei einem Umweltaudit wird somit der innerbetriebliche Umweltschutz eines Unternehmens durch einen unternehmensfremden Gutachter bewertet und es wird gepruft, inwieweit die vom Gesetz und vom Unternehmen vorgegebenen Ziele im Umweltschutz erreicht worden sind. Die positiven Erfahrungen der amerikanischen Unternehmen sowie ein Positionspapier des ICC zu Umweltschutzaudits veranlasste die damalige EG Kommission dazu, auch ein solches System des Umweltaudits einzufuhren, was in der Verordnung Nr. 1836/ 93 mundete. Die Verordnung stellt eine Neuorientierung in der europaischen Umweltpolitik dar, weil fruher Umweltmassnahmen bestimmte Verhaltensweisen verboten haben. Das neue Konzept basiert vielmehr auf einer Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Industrie soll nicht langer nur als Teil des Problems, sondern auch als Teil der Losung des Problems angesehen werden, daher auch die Freiwilligkeit der
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Seminar zum Europaischen Umweltrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Umweltaudit wurde Ende der 70er Jahre in den USA durchgefuhrt. Seit Beginn der 8oer Jahre begannen u. s.- amerikanische Unternehmen damit, auch bei ihren europaischen Tochtergesellschaften dieselben durchzufuhren. Doch um was handelt es sich uberhaupt genau bei einem solchen Audit? Die Frage soll zunachst etymologisch beantwortet werden: Abgeleitet wird der Terminus von dem lateinischen Wort audire, was soviel wie horen oder zuhoren bedeutet. Analog dazu ist der Terminus auditing ein angloamerikanischer betriebswirtschaftlicher Fachausdruck fur Revision bzw. Prufung. Das System des auditing beruht darauf, dass externe Prufer die jahrliche Revision eines bestimmten Unternehmensbereichs ubernehmen, um so auf Fehlentwicklungen hinweisen zu konnen. Bei einem Umweltaudit wird somit der innerbetriebliche Umweltschutz eines Unternehmens durch einen unternehmensfremden Gutachter bewertet und es wird gepruft, inwieweit die vom Gesetz und vom Unternehmen vorgegebenen Ziele im Umweltschutz erreicht worden sind. Die positiven Erfahrungen der amerikanischen Unternehmen sowie ein Positionspapier des ICC zu Umweltschutzaudits veranlasste die damalige EG Kommission dazu, auch ein solches System des Umweltaudits einzufuhren, was in der Verordnung Nr. 1836/ 93 mundete. Die Verordnung stellt eine Neuorientierung in der europaischen Umweltpolitik dar, weil fruher Umweltmassnahmen bestimmte Verhaltensweisen verboten haben. Das neue Konzept basiert vielmehr auf einer Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Industrie soll nicht langer nur als Teil des Problems, sondern auch als Teil der Losung des Problems angesehen werden, daher auch die Freiwilligkeit der