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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Universit t Trier (FB V - Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Wehrhafte Demokratie (Seminar), 30 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aussage, wonach die mit der Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung, WRV) vom 11. August 1919 gegr ndete erste Deutsche Demokratie zugrunde gehen musste, weil sie ihren Feinden einen zu gro en Handlungsspielraum lie , wird heute weitgehend widerspruchslos akzeptiert. Vielfach wurde ge u ert, das Bonner Grundgesetz (GG) sei in bewusster Abkehr von der WRV formuliert und mit dem Ziel, deren Defekte und Unzul nglichkeiten abzustellen, verfasst worden. Das Ergebnis dieser Bem hungen wird als Konzept der streitbaren bzw. wehrhaften Demokratie bezeichnet. Die vorliegende Arbeit untersucht, in wieweit die Weimarer Republik den Angriffen ihrer Feinde tats chlich wehrlos gegen ber stand. Welche M glichkeiten hatten die Reichsverfassung selbst sowie Legislative, Exekutive und Justiz zum Schutz der staatlichen Ordnung geschaffen? Als Analyseraster der Betrachtung werden die drei Staatsgewalten herangezogen. Vor Beginn der eigentlichen Untersuchung werden die Merkmale identifiziert, welche als konstitutiv f r die staatliche Ordnung der Weimarer Republik gelten k nnen. Nur so kann anschlie end gekl rt werden, was zu ihrer Verteidigung unternommen wurde. Als Ergebnis wird festgestellt, dass sehr wohl Anstrengungen unternommen wurden, um den Schutz von Staat und Verfassung Deutschlands unter der WRV zu gew hrleisten. Diese Bem hungen sind sogar in allen betrachteten Bereichen sichtbar geworden. Die h ufig postulierte Erkenntnis, dem Bonner Grundgesetz w re das Schicksal der Weimarer Reichsverfassung erspart geblieben, w re es an ihrer Stelle 1919 in Kraft getreten, erscheint vor diesem Hintergrund alles andere als gesichert.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Universit t Trier (FB V - Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Wehrhafte Demokratie (Seminar), 30 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aussage, wonach die mit der Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung, WRV) vom 11. August 1919 gegr ndete erste Deutsche Demokratie zugrunde gehen musste, weil sie ihren Feinden einen zu gro en Handlungsspielraum lie , wird heute weitgehend widerspruchslos akzeptiert. Vielfach wurde ge u ert, das Bonner Grundgesetz (GG) sei in bewusster Abkehr von der WRV formuliert und mit dem Ziel, deren Defekte und Unzul nglichkeiten abzustellen, verfasst worden. Das Ergebnis dieser Bem hungen wird als Konzept der streitbaren bzw. wehrhaften Demokratie bezeichnet. Die vorliegende Arbeit untersucht, in wieweit die Weimarer Republik den Angriffen ihrer Feinde tats chlich wehrlos gegen ber stand. Welche M glichkeiten hatten die Reichsverfassung selbst sowie Legislative, Exekutive und Justiz zum Schutz der staatlichen Ordnung geschaffen? Als Analyseraster der Betrachtung werden die drei Staatsgewalten herangezogen. Vor Beginn der eigentlichen Untersuchung werden die Merkmale identifiziert, welche als konstitutiv f r die staatliche Ordnung der Weimarer Republik gelten k nnen. Nur so kann anschlie end gekl rt werden, was zu ihrer Verteidigung unternommen wurde. Als Ergebnis wird festgestellt, dass sehr wohl Anstrengungen unternommen wurden, um den Schutz von Staat und Verfassung Deutschlands unter der WRV zu gew hrleisten. Diese Bem hungen sind sogar in allen betrachteten Bereichen sichtbar geworden. Die h ufig postulierte Erkenntnis, dem Bonner Grundgesetz w re das Schicksal der Weimarer Reichsverfassung erspart geblieben, w re es an ihrer Stelle 1919 in Kraft getreten, erscheint vor diesem Hintergrund alles andere als gesichert.