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Nach den Urteilen des Europaischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Schulte und Crailsheimer Volksbank aus dem Jahr 2005 atmeten viele Kleinanleger auf: Das Gericht entschied, dass eine Bank bei unterbliebener Belehrung uber das Widerrufsrecht die Folgen der Verwirklichung der Risiken zu tragen habe, die mit der finanzierten Kapitalanlage verbunden waren. Mit dieser europaisch vorgegebenen Verbraucherschutzlinie verbanden viele Darlehensnehmer die Hoffnung, von den Verbindlichkeiten der gescheiterten Anlage freigestellt zu werden. Doch wie lasst sich der Inhalt der europaischen Urteile im deutschen Recht umsetzen? Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Ausubung des Widerrufsrechts und der Geltendmachung von Schadensersatzanspruchen und nimmt zudem verjahrungsrechtliche Fragestellungen in den Blick.
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Nach den Urteilen des Europaischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Schulte und Crailsheimer Volksbank aus dem Jahr 2005 atmeten viele Kleinanleger auf: Das Gericht entschied, dass eine Bank bei unterbliebener Belehrung uber das Widerrufsrecht die Folgen der Verwirklichung der Risiken zu tragen habe, die mit der finanzierten Kapitalanlage verbunden waren. Mit dieser europaisch vorgegebenen Verbraucherschutzlinie verbanden viele Darlehensnehmer die Hoffnung, von den Verbindlichkeiten der gescheiterten Anlage freigestellt zu werden. Doch wie lasst sich der Inhalt der europaischen Urteile im deutschen Recht umsetzen? Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Ausubung des Widerrufsrechts und der Geltendmachung von Schadensersatzanspruchen und nimmt zudem verjahrungsrechtliche Fragestellungen in den Blick.