Arbeitsgerichtliche Entscheidungen Nach 48 Abs. 1 Arbgg I.V.M. 17 Bis 17b Gvg: Unter Besonderer Beruecksichtigung Von Rechtskraft Und Bindungswirkung, Verena Findeisen (9783631644577) — Readings Books

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Arbeitsgerichtliche Entscheidungen Nach  48 Abs. 1 Arbgg I.V.M.  17 Bis 17b Gvg: Unter Besonderer Beruecksichtigung Von Rechtskraft Und Bindungswirkung
Paperback

Arbeitsgerichtliche Entscheidungen Nach 48 Abs. 1 Arbgg I.V.M. 17 Bis 17b Gvg: Unter Besonderer Beruecksichtigung Von Rechtskraft Und Bindungswirkung

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Oft verweist ein Gericht einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg oder innerhalb seines Rechtswegs an ein anderes oertliches Gericht, obwohl das verweisende Gericht bei genauerer Betrachtung selbst zustandig ist. Im Kern geht es um Entscheidungen nach 48 Abs. 1 ArbGG, der nach Massgabe seiner Nr. 1 und Nr. 2 auf die 17 bis 17b GVG verweist. Ein Verweisungsbeschluss ist nach 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. 17a Abs. 2 S. 3 GVG fur das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Auch ein sachlich fehlerhafter, aber rechtskraftiger Verweisungsbeschluss erlaubt keine Weiterverweisung an ein anderes Gericht. Die zahlreichen Ausnahmen von diesem Grundsatz, die Rechtsprechung und Literatur gestatten, werden in der Arbeit untersucht, wie auch das Verhaltnis beider Rechtsinstitute zueinander. Weiter wird dargestellt, wie sich die allgemeinen Grundsatze von Rechtskraft und Bindungswirkung auf die Regelungen in 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. 17 bis 17b GVG ubertragen lassen und welche spezielle Form der Bindungswirkung in 17a GVG angesiedelt ist. Hierbei wird der Meinungsstand analysiert und ein kritischer Loesungsvorschlag unterbreitet.

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Format
Paperback
Publisher
Peter Lang AG
Country
Switzerland
Date
26 August 2013
Pages
172
ISBN
9783631644577

Oft verweist ein Gericht einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg oder innerhalb seines Rechtswegs an ein anderes oertliches Gericht, obwohl das verweisende Gericht bei genauerer Betrachtung selbst zustandig ist. Im Kern geht es um Entscheidungen nach 48 Abs. 1 ArbGG, der nach Massgabe seiner Nr. 1 und Nr. 2 auf die 17 bis 17b GVG verweist. Ein Verweisungsbeschluss ist nach 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. 17a Abs. 2 S. 3 GVG fur das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Auch ein sachlich fehlerhafter, aber rechtskraftiger Verweisungsbeschluss erlaubt keine Weiterverweisung an ein anderes Gericht. Die zahlreichen Ausnahmen von diesem Grundsatz, die Rechtsprechung und Literatur gestatten, werden in der Arbeit untersucht, wie auch das Verhaltnis beider Rechtsinstitute zueinander. Weiter wird dargestellt, wie sich die allgemeinen Grundsatze von Rechtskraft und Bindungswirkung auf die Regelungen in 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. 17 bis 17b GVG ubertragen lassen und welche spezielle Form der Bindungswirkung in 17a GVG angesiedelt ist. Hierbei wird der Meinungsstand analysiert und ein kritischer Loesungsvorschlag unterbreitet.

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Publisher
Peter Lang AG
Country
Switzerland
Date
26 August 2013
Pages
172
ISBN
9783631644577