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Gegenstand dieser Arbeit ist die Prufung der Erforderlichkeit einer hoheitlichen Regulierung des Ratingwesens am Beispiel der Ende 2009 in Kraft getretenen europaischen Rating-Verordnung (2009/1060/EG vom 16.9.2009). Es wird untersucht, ob die europaische Regulierung eine Verbesserung der prognostischen Qualitat der Ratingurteile nachhaltig gewahrleisten kann. Als moegliche Alternative einer hoheitlichen Regulierung wird die verhaltenssteuernde Wirkung des burgerlichen Haftungsrechts untersucht. Die grundrechtliche Einordnung des Ratingurteils und die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Eigenhaftung der Ratingagenturen auf Grundlage des 311 Abs. 3 S. 2 BGB bilden Schwerpunkte der materiellrechtlichen Prufung. Moegliche Erleichterungen bei der Anspruchsdurchsetzung werden untersucht. Abschliessend werden Funktionsweise und Effektivitat von Reputationsmechanismen im Ratingwesen eroertert.
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Gegenstand dieser Arbeit ist die Prufung der Erforderlichkeit einer hoheitlichen Regulierung des Ratingwesens am Beispiel der Ende 2009 in Kraft getretenen europaischen Rating-Verordnung (2009/1060/EG vom 16.9.2009). Es wird untersucht, ob die europaische Regulierung eine Verbesserung der prognostischen Qualitat der Ratingurteile nachhaltig gewahrleisten kann. Als moegliche Alternative einer hoheitlichen Regulierung wird die verhaltenssteuernde Wirkung des burgerlichen Haftungsrechts untersucht. Die grundrechtliche Einordnung des Ratingurteils und die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Eigenhaftung der Ratingagenturen auf Grundlage des 311 Abs. 3 S. 2 BGB bilden Schwerpunkte der materiellrechtlichen Prufung. Moegliche Erleichterungen bei der Anspruchsdurchsetzung werden untersucht. Abschliessend werden Funktionsweise und Effektivitat von Reputationsmechanismen im Ratingwesen eroertert.