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Die Schenkung stellt eine komplexe Erscheinung dar. Sie erscheint als Rechtshandlung, bei der es an der Gegenleistung fehlt, vom oekonomischen Standpunkt aus als wenig sinnvoll und fur die Vermoegensinteressen Dritter, etwa Erben oder Familienangehoeriger des Schenkers, bedrohlich. Gleichzeitig werden mit einer einseitigen Zuwendung nicht immer die altruistischen Motive verfolgt, die dieser gemeinhin unterstellt werden. Im Rahmen der Arbeit wird die Schenkung rechtsvergleichend untersucht. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie das niederlandische und das deutsche Recht mit der vorbezeichneten Komplexitat umgehen. Das niederlandische Schenkungsrecht ist insoweit von besonderem Interesse, weil es sich um das derzeit jungste Schenkungsrecht Europas handeln durfte. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf den Wirkungsschwachen, die die Schenkung in beiden Rechtsordnungen aufweist.
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Die Schenkung stellt eine komplexe Erscheinung dar. Sie erscheint als Rechtshandlung, bei der es an der Gegenleistung fehlt, vom oekonomischen Standpunkt aus als wenig sinnvoll und fur die Vermoegensinteressen Dritter, etwa Erben oder Familienangehoeriger des Schenkers, bedrohlich. Gleichzeitig werden mit einer einseitigen Zuwendung nicht immer die altruistischen Motive verfolgt, die dieser gemeinhin unterstellt werden. Im Rahmen der Arbeit wird die Schenkung rechtsvergleichend untersucht. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie das niederlandische und das deutsche Recht mit der vorbezeichneten Komplexitat umgehen. Das niederlandische Schenkungsrecht ist insoweit von besonderem Interesse, weil es sich um das derzeit jungste Schenkungsrecht Europas handeln durfte. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf den Wirkungsschwachen, die die Schenkung in beiden Rechtsordnungen aufweist.