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Der Verfasser beschaftigt sich in seiner Arbeit mit der kollisionsrechtlichen Behandlung deutscher- und auslandischer Kapitalgesellschaften im In- und Ausland. Hierbei befasst sich die Untersuchung sowohl mit den Schnittstellen des Europarechts und des IPR als auch mit dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Neben der Diskussion grundsatzlicher Fragen der kollisionsrechtlichen Anknupfung, differenziert der Verfasser im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Art. 49, 54 AEUV zwischen der sogenannten Zuzugs- und Wegzugskonstellation und der Umwandlung. Die hierbei dargestellten Ergebnisse, insbesondere die durch das MoMiG geschaffene Moeglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland, setzt der Verfasser in Beziehung zum Insolvenzrecht der EuInsVO und behandelt dabei die Frage, unter welchen Umstanden die Verlagerung des COMI als rechtsmissbrauchlich einzustufen ist und ob sich durch eine AEnderung der EuInsVO ein Rechtsmissbrauch verhindern lasst.
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Der Verfasser beschaftigt sich in seiner Arbeit mit der kollisionsrechtlichen Behandlung deutscher- und auslandischer Kapitalgesellschaften im In- und Ausland. Hierbei befasst sich die Untersuchung sowohl mit den Schnittstellen des Europarechts und des IPR als auch mit dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Neben der Diskussion grundsatzlicher Fragen der kollisionsrechtlichen Anknupfung, differenziert der Verfasser im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Art. 49, 54 AEUV zwischen der sogenannten Zuzugs- und Wegzugskonstellation und der Umwandlung. Die hierbei dargestellten Ergebnisse, insbesondere die durch das MoMiG geschaffene Moeglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland, setzt der Verfasser in Beziehung zum Insolvenzrecht der EuInsVO und behandelt dabei die Frage, unter welchen Umstanden die Verlagerung des COMI als rechtsmissbrauchlich einzustufen ist und ob sich durch eine AEnderung der EuInsVO ein Rechtsmissbrauch verhindern lasst.