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Durch den Vertrag von Amsterdam hat die Europaisierung des internationalen Zivilverfahrensrechts einen kraftigen Impuls erfahren. Auf dieser Grundlage basiert auch die am 21. Januar 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung zum Europaischen Vollstreckungstitel. Diese Verordnung scheint auf den ersten Blick fur den grenzuberschreitenden Verkehr Erleichterungen zu schaffen. Bei naherer Betrachtung birgt sie jedoch auch Risiken, in erster Linie fur den Schuldner. Gerichtsentscheidungen zeigen ausserdem, dass ihre Anwendung praktische Schwierigkeiten bereitet. Die Autorin widmet sich in ihrer Arbeit intensiv der neuen Verordnung und untersucht sie in allen Facetten, um sie anschliessend einer kritischen Wurdigung zu unterziehen. Zuvor stellt sie das bisher notwendige Vollstreckbarerklarungsverfahren nach deutschem Recht und nach der EuGVVO vor, um die Vor- und Nachteile des neuen Rechtsinstituts herauszuarbeiten.
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Durch den Vertrag von Amsterdam hat die Europaisierung des internationalen Zivilverfahrensrechts einen kraftigen Impuls erfahren. Auf dieser Grundlage basiert auch die am 21. Januar 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung zum Europaischen Vollstreckungstitel. Diese Verordnung scheint auf den ersten Blick fur den grenzuberschreitenden Verkehr Erleichterungen zu schaffen. Bei naherer Betrachtung birgt sie jedoch auch Risiken, in erster Linie fur den Schuldner. Gerichtsentscheidungen zeigen ausserdem, dass ihre Anwendung praktische Schwierigkeiten bereitet. Die Autorin widmet sich in ihrer Arbeit intensiv der neuen Verordnung und untersucht sie in allen Facetten, um sie anschliessend einer kritischen Wurdigung zu unterziehen. Zuvor stellt sie das bisher notwendige Vollstreckbarerklarungsverfahren nach deutschem Recht und nach der EuGVVO vor, um die Vor- und Nachteile des neuen Rechtsinstituts herauszuarbeiten.