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Der ursprunglich in den USA entstandene REIT (Real Estate Investment Trust) hat sich international als Instrument zur indirekten Immobilienanlage etabliert. Steuerliche Grundidee des REIT ist, die Einkunfte aus der Vermietung und Verpachtung sowie Verausserung von Immobilien auf Ebene des die Immobilien haltenden Rechtstragers zunachst von der Besteuerung auszunehmen. Dieser ist jedoch verpflichtet, die steuerfreien Gewinne nahezu vollstandig an seine Anteilseigner auszuschutten, auf deren Ebene die Gewinnausschuttungen vollstandig besteuert werden. Mit der Einfuhrung des franzoesischen SIIC-Regimes zum 1. Januar 2003 hat Frankreich massgeblich zum Durchbruch des REITs auch in Europa beigetragen. Die Arbeit untersucht das franzoesische SIIC-Regime und seine Entwicklung. Dabei wird auch der Frage nach der Besteuerung deutscher und franzoesischer Investoren und der Moeglichkeit der Inanspruchnahme des besonderen Steuerregimes durch in Deutschland ansassige Immobiliengesellschaften mit franzoesischem Grundbesitz nachgegangen. Im Rahmen eines Vergleichs werden schliesslich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des franzoesischen SIIC-Regimes und des zum 1. Januar 2007 eingefuhrten deutschen REIT-Regimes herausgearbeitet.
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Der ursprunglich in den USA entstandene REIT (Real Estate Investment Trust) hat sich international als Instrument zur indirekten Immobilienanlage etabliert. Steuerliche Grundidee des REIT ist, die Einkunfte aus der Vermietung und Verpachtung sowie Verausserung von Immobilien auf Ebene des die Immobilien haltenden Rechtstragers zunachst von der Besteuerung auszunehmen. Dieser ist jedoch verpflichtet, die steuerfreien Gewinne nahezu vollstandig an seine Anteilseigner auszuschutten, auf deren Ebene die Gewinnausschuttungen vollstandig besteuert werden. Mit der Einfuhrung des franzoesischen SIIC-Regimes zum 1. Januar 2003 hat Frankreich massgeblich zum Durchbruch des REITs auch in Europa beigetragen. Die Arbeit untersucht das franzoesische SIIC-Regime und seine Entwicklung. Dabei wird auch der Frage nach der Besteuerung deutscher und franzoesischer Investoren und der Moeglichkeit der Inanspruchnahme des besonderen Steuerregimes durch in Deutschland ansassige Immobiliengesellschaften mit franzoesischem Grundbesitz nachgegangen. Im Rahmen eines Vergleichs werden schliesslich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des franzoesischen SIIC-Regimes und des zum 1. Januar 2007 eingefuhrten deutschen REIT-Regimes herausgearbeitet.