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Die Studie beschaftigt sich mit dem im Jahre 2001 in 134 Abs. 3 AktG eingefuhrten Verwaltungsstimmrecht, das der Gesellschaft gestattet, den Aktionaren die Stimmrechtsvertretung auf der Hauptversammlung durch gesellschaftsbenannte Vertreter anzubieten. Das neue Vertretungsverfahren ist vom Gesetzgeber bewusst an das US-amerikanische System des Proxy Voting angelehnt worden. Mit dem dortigen Proxy-System hat das derzeitige deutsche Modell allerdings bei naherer Betrachtung nicht allzu viel gemein. Neben der Bewertung der aktuellen Rechtslage und Praxis der Stimmrechtsvertretung in Deutschland und einer kritischen Analyse des Verwaltungsstimmrechts widmet sich dieses Werk Fragen der UEbertragbarkeit des US-Proxy-Systems sowie der Eroerterung weiterer moeglicher Schritte zur Verbesserung der Stimmrechtsvertretung.
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Die Studie beschaftigt sich mit dem im Jahre 2001 in 134 Abs. 3 AktG eingefuhrten Verwaltungsstimmrecht, das der Gesellschaft gestattet, den Aktionaren die Stimmrechtsvertretung auf der Hauptversammlung durch gesellschaftsbenannte Vertreter anzubieten. Das neue Vertretungsverfahren ist vom Gesetzgeber bewusst an das US-amerikanische System des Proxy Voting angelehnt worden. Mit dem dortigen Proxy-System hat das derzeitige deutsche Modell allerdings bei naherer Betrachtung nicht allzu viel gemein. Neben der Bewertung der aktuellen Rechtslage und Praxis der Stimmrechtsvertretung in Deutschland und einer kritischen Analyse des Verwaltungsstimmrechts widmet sich dieses Werk Fragen der UEbertragbarkeit des US-Proxy-Systems sowie der Eroerterung weiterer moeglicher Schritte zur Verbesserung der Stimmrechtsvertretung.