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Die Untersuchung geht der Frage nach der richterlichen Freiheit im Vindikationsprozess nach. Sie stutzt sich auf eine breite Analyse der deutschen und polnischen Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch im Vindikationsprozess. Die seit langer Zeit in der Rechtswissenschaft bekannten, rechts-ethisch motivierten Figuren des venire contra factum proprium, des dolus praeteritus oder des dolo-agit-Einwandes bilden die Kriterien fur eine Fallgruppenbildung. Nach diesen Kriterien wird das Rechtsmissbrauchsverbot fur den vindizierenden Eigentumer konkretisiert und nach den Schranken der Richterfreiheit gesucht. Dabei wird auf das sogenannte dominium sine re, d. h. ein dauerhaftes Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz, als eine Grenze des richterlichen Wertungsspielraums im Vindikationsprozess hingewiesen.
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Die Untersuchung geht der Frage nach der richterlichen Freiheit im Vindikationsprozess nach. Sie stutzt sich auf eine breite Analyse der deutschen und polnischen Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch im Vindikationsprozess. Die seit langer Zeit in der Rechtswissenschaft bekannten, rechts-ethisch motivierten Figuren des venire contra factum proprium, des dolus praeteritus oder des dolo-agit-Einwandes bilden die Kriterien fur eine Fallgruppenbildung. Nach diesen Kriterien wird das Rechtsmissbrauchsverbot fur den vindizierenden Eigentumer konkretisiert und nach den Schranken der Richterfreiheit gesucht. Dabei wird auf das sogenannte dominium sine re, d. h. ein dauerhaftes Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz, als eine Grenze des richterlichen Wertungsspielraums im Vindikationsprozess hingewiesen.