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Streitigkeiten um Internetdomains beschaftigen seit Jahren nicht nur staatliche Gerichte. Die Struktur des Web hat die Loesung von Domainnamenskonflikten durch aussergerichtliche Streitbeilegungsverfahren begunstigt. Die Arbeit untersucht den Streitschlichtungsmechanismus der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) fur generische Top-Level-Domains (gTLDs). Die rechtliche Verbindlichkeit der hierzu weltweit angewandten UDRP Schiedsregeln (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) grundet sich nur auf deren zivilvertragliche Geltung. Die rechtsvergleichende Analyse des Rechtsbildungsprozesses dieses globalen Zivilrechtsregimes bildet den Kern der Abhandlung, dabei werden Unterschiede bei der Auslegung der UDRP durch die akkreditierten Schiedsgerichte evaluiert. Schliesslich wird die UDRP Schiedspraxis neben die des Streitbeilegungsverfahrens fur .eu-Domains gestellt und die UEbertragbarkeit dieser Regulierung auf andere Bereiche der Ressource Internet behandelt.
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Streitigkeiten um Internetdomains beschaftigen seit Jahren nicht nur staatliche Gerichte. Die Struktur des Web hat die Loesung von Domainnamenskonflikten durch aussergerichtliche Streitbeilegungsverfahren begunstigt. Die Arbeit untersucht den Streitschlichtungsmechanismus der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) fur generische Top-Level-Domains (gTLDs). Die rechtliche Verbindlichkeit der hierzu weltweit angewandten UDRP Schiedsregeln (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) grundet sich nur auf deren zivilvertragliche Geltung. Die rechtsvergleichende Analyse des Rechtsbildungsprozesses dieses globalen Zivilrechtsregimes bildet den Kern der Abhandlung, dabei werden Unterschiede bei der Auslegung der UDRP durch die akkreditierten Schiedsgerichte evaluiert. Schliesslich wird die UDRP Schiedspraxis neben die des Streitbeilegungsverfahrens fur .eu-Domains gestellt und die UEbertragbarkeit dieser Regulierung auf andere Bereiche der Ressource Internet behandelt.