Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die Einfuhrung des Nacherfullungsanspruchs im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung berucksichtigt prima facie die schutzenswerten Interessen des Kaufers umfassend. Ob dem tatsachlich so ist, kann jedoch erst ein detaillierter Vergleich mit dem CISG als dem Vorbild des deutschen Nacherfullungsrechts offenbaren. Davon ausgehend betrachtet die Arbeit aus Sicht des verstandigen Kaufers die Grundlagen des Nacherfullungsanspruchs, seine Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Grenzen. Es werden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gefahrtragung sowie einschlagige Falle aus der Praxis auch auf ihre rechtspolitische Tragfahigkeit uberpruft. Soweit erforderlich, entwirft die Untersuchung zugleich Reformvorschlage und Interpretationslinien, die sicherstellen, dass die Einfuhrung des Nacherfullungsanspruchs kein Pyrrhussieg des Kaufers bleibt.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die Einfuhrung des Nacherfullungsanspruchs im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung berucksichtigt prima facie die schutzenswerten Interessen des Kaufers umfassend. Ob dem tatsachlich so ist, kann jedoch erst ein detaillierter Vergleich mit dem CISG als dem Vorbild des deutschen Nacherfullungsrechts offenbaren. Davon ausgehend betrachtet die Arbeit aus Sicht des verstandigen Kaufers die Grundlagen des Nacherfullungsanspruchs, seine Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Grenzen. Es werden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gefahrtragung sowie einschlagige Falle aus der Praxis auch auf ihre rechtspolitische Tragfahigkeit uberpruft. Soweit erforderlich, entwirft die Untersuchung zugleich Reformvorschlage und Interpretationslinien, die sicherstellen, dass die Einfuhrung des Nacherfullungsanspruchs kein Pyrrhussieg des Kaufers bleibt.