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Das deutsche Arbeitsvertragsrecht basiert weitgehend auf unkodifiziertem Richterrecht sowie verschiedenen Einzelgesetzen, was allgemein als Mangel gehandelt wird. Als Ausweg wird im Rahmen einer Reformierung des Arbeitsrechts wiederholt eine Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts gefordert. Doch diese Forderung ist alles andere als aktuell. Seit mehr als einem Jahrhundert stellt sich die Frage, ob ein solches Projekt in Deutschland realisiert werden kann. Ziel der Arbeit ist es, unter Berucksichtigung der vorangegangenen und stets gescheiterten Bemuhungen um ein Arbeitsvertragsgesetz in der Geschichte des deutschen Arbeitsrechts in den letzten zwei Jahrhunderten eine Analyse moeglicher Erfolgsaussichten des Reformprojekts aufzubieten. Dabei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob eine Kodifikation im Arbeitsvertragsrecht tatsachlich gegenuber der zersplitterten Einzelgesetzgebung und dem gemeinhin als unsicher oder gar willkurlich gehandelten Richterrecht als vorzugswurdig eingestuft werden kann.
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Das deutsche Arbeitsvertragsrecht basiert weitgehend auf unkodifiziertem Richterrecht sowie verschiedenen Einzelgesetzen, was allgemein als Mangel gehandelt wird. Als Ausweg wird im Rahmen einer Reformierung des Arbeitsrechts wiederholt eine Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts gefordert. Doch diese Forderung ist alles andere als aktuell. Seit mehr als einem Jahrhundert stellt sich die Frage, ob ein solches Projekt in Deutschland realisiert werden kann. Ziel der Arbeit ist es, unter Berucksichtigung der vorangegangenen und stets gescheiterten Bemuhungen um ein Arbeitsvertragsgesetz in der Geschichte des deutschen Arbeitsrechts in den letzten zwei Jahrhunderten eine Analyse moeglicher Erfolgsaussichten des Reformprojekts aufzubieten. Dabei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob eine Kodifikation im Arbeitsvertragsrecht tatsachlich gegenuber der zersplitterten Einzelgesetzgebung und dem gemeinhin als unsicher oder gar willkurlich gehandelten Richterrecht als vorzugswurdig eingestuft werden kann.