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Die Interpretation des 241a BGB bereitet aufgrund des Ausschlusses samtlicher Anspruche gegen den Verbraucher Probleme. Insbesondere die Vereinbarung der Rechtsfolge mit traditionellen burgerlich-rechtlichen Grundsatzen gestaltet sich schwierig. Der Verfasser legt bei der Interpretation der Norm den Fokus auf die Analyse der dem Burgerlichen Recht fremden Ziele, die mit der Norm verfolgt werden. Diese sind lauterkeitsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Ziele sowie das Ziel des Gesetzgebers, durch die Norm das Verhalten des Unternehmers zu steuern. Zunachst wird untersucht, worin der Inhalt dieser Ziele besteht. Danach werden die Auswirkungen dieser Ziele auf die Interpretation des 241a BGB dargestellt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Ziele eine sachgerechte und praktisch handhabbare Auslegung der Norm gestatten und auch nahelegen.
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Die Interpretation des 241a BGB bereitet aufgrund des Ausschlusses samtlicher Anspruche gegen den Verbraucher Probleme. Insbesondere die Vereinbarung der Rechtsfolge mit traditionellen burgerlich-rechtlichen Grundsatzen gestaltet sich schwierig. Der Verfasser legt bei der Interpretation der Norm den Fokus auf die Analyse der dem Burgerlichen Recht fremden Ziele, die mit der Norm verfolgt werden. Diese sind lauterkeitsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Ziele sowie das Ziel des Gesetzgebers, durch die Norm das Verhalten des Unternehmers zu steuern. Zunachst wird untersucht, worin der Inhalt dieser Ziele besteht. Danach werden die Auswirkungen dieser Ziele auf die Interpretation des 241a BGB dargestellt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Ziele eine sachgerechte und praktisch handhabbare Auslegung der Norm gestatten und auch nahelegen.