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139 ZPO wurde durch das ZPO-RG 2001 in verschiedener Hinsicht neu gefasst. In dieser Untersuchung wird der zentralen Frage nachgegangen, ob die damit verbundene Neuordnung zu einer inhaltlichen Erweiterung der Norm gefuhrt hat und ob der Beibringungsgrundsatz durch die Kooperationsmaxime ersetzt worden ist. Insbesondere werden die Verschiedenheit sowie die Gemeinsamkeit der Regelungszwecke, Funktionen und des Inhalts der Hinweis- und Eroerterungspflichten zwischen der alten und neuen Rechtslage detailliert analysiert. Daruber hinaus werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen, dem US-amerikanischen und dem englischen Zivilprozessrecht hinsichtlich der richterlichen Hinweiserteilung herausgestellt. Schliesslich werden Vorschlage zur AEnderung des 139 ZPO n. F. vorgebracht.
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139 ZPO wurde durch das ZPO-RG 2001 in verschiedener Hinsicht neu gefasst. In dieser Untersuchung wird der zentralen Frage nachgegangen, ob die damit verbundene Neuordnung zu einer inhaltlichen Erweiterung der Norm gefuhrt hat und ob der Beibringungsgrundsatz durch die Kooperationsmaxime ersetzt worden ist. Insbesondere werden die Verschiedenheit sowie die Gemeinsamkeit der Regelungszwecke, Funktionen und des Inhalts der Hinweis- und Eroerterungspflichten zwischen der alten und neuen Rechtslage detailliert analysiert. Daruber hinaus werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen, dem US-amerikanischen und dem englischen Zivilprozessrecht hinsichtlich der richterlichen Hinweiserteilung herausgestellt. Schliesslich werden Vorschlage zur AEnderung des 139 ZPO n. F. vorgebracht.