Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Der Rechtsschutz privater Unternehmen gegen die Wirtschaftstatigkeit der oeffentlichen Hand ist unnoetig beschrankt. Aktuelle Entwicklungen wie das durch den Glucksspielstaatsvertrag zementierte Staatsmonopol auf Glucksspiele und Sportwetten geben Anlass, diesen zu uberdenken. Anknupfungspunkte bieten die Wirtschaftsgrundrechte, das Wettbewerbs- und das Vergaberecht. Neue Wege beschreitet die Arbeit zum Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG sowie zur wettbewerbsrechtlichen Abgrenzung von Marktzutritts- und Marktverhaltensregelungen. Die grundrechtliche Determinierung wettbewerbsrechtlicher Anspruche sowie die Ruckbesinnung auf die elementaren Unterschiede von Staat und Privaten im Wettbewerb fuhren letztlich zur Anerkennung erweiterter Rechtsschutzmoeglichkeiten gegen den Staat als Unternehmer.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Der Rechtsschutz privater Unternehmen gegen die Wirtschaftstatigkeit der oeffentlichen Hand ist unnoetig beschrankt. Aktuelle Entwicklungen wie das durch den Glucksspielstaatsvertrag zementierte Staatsmonopol auf Glucksspiele und Sportwetten geben Anlass, diesen zu uberdenken. Anknupfungspunkte bieten die Wirtschaftsgrundrechte, das Wettbewerbs- und das Vergaberecht. Neue Wege beschreitet die Arbeit zum Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG sowie zur wettbewerbsrechtlichen Abgrenzung von Marktzutritts- und Marktverhaltensregelungen. Die grundrechtliche Determinierung wettbewerbsrechtlicher Anspruche sowie die Ruckbesinnung auf die elementaren Unterschiede von Staat und Privaten im Wettbewerb fuhren letztlich zur Anerkennung erweiterter Rechtsschutzmoeglichkeiten gegen den Staat als Unternehmer.