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Im Bereich der ausseruniversitaren Forschung und der Forschungsfoerderung fehlt es an detaillierten gesetzlichen Regelungen, wie es z. B. das Hochschulwesen in Deutschland kennt. Das Werk untersucht, ob dieser gesetzesfreie Zustand im Bereich der ausseruniversitaren Forschungsorganisation und Forschungsfoerderung verfassungsgemass ist. Neben einer Analyse des status quo wird der Frage nachgegangen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen sich aus der Wissenschaftsfreiheit ergeben, und ob der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen erlassen muss. Dies geschieht teilweise unter Einbeziehung der Rechtslage in Frankreich und OEsterreich. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es fur den Bereich der Organisation der ausseruniversitaren Forschung einer gesetzlichen Regelung bedarf, die die wissenschaftsadaquate Organisation der ausseruniversitaren Forschungseinrichtungen sichert. Ebenso wird eine gesetzliche Regelung fur den Bereich der indirekten Projektfoerderung durch eine Forschungsfoerderungseinrichtung als verfassungsrechtlich erforderlich angesehen. Inhalt dieses Gesetzes muss die Sicherung des wissenschaftsadaquaten Auswahlverfahrens sein.
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Im Bereich der ausseruniversitaren Forschung und der Forschungsfoerderung fehlt es an detaillierten gesetzlichen Regelungen, wie es z. B. das Hochschulwesen in Deutschland kennt. Das Werk untersucht, ob dieser gesetzesfreie Zustand im Bereich der ausseruniversitaren Forschungsorganisation und Forschungsfoerderung verfassungsgemass ist. Neben einer Analyse des status quo wird der Frage nachgegangen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen sich aus der Wissenschaftsfreiheit ergeben, und ob der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen erlassen muss. Dies geschieht teilweise unter Einbeziehung der Rechtslage in Frankreich und OEsterreich. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es fur den Bereich der Organisation der ausseruniversitaren Forschung einer gesetzlichen Regelung bedarf, die die wissenschaftsadaquate Organisation der ausseruniversitaren Forschungseinrichtungen sichert. Ebenso wird eine gesetzliche Regelung fur den Bereich der indirekten Projektfoerderung durch eine Forschungsfoerderungseinrichtung als verfassungsrechtlich erforderlich angesehen. Inhalt dieses Gesetzes muss die Sicherung des wissenschaftsadaquaten Auswahlverfahrens sein.