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Im deutschen StGB wird eine beschrankte Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen im Allgemeinen Teil mit einzelnen derartigen Tatbestanden - deren Zahl vermutlich zunehmen wird - im Besonderen Teil kombiniert. Im chinesischen Strafrecht als Gegenmodell zum deutschen Recht findet sich hingegen eine prinzipielle Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen. Ziel der Arbeit ist es, die Voraussetzungen fur eine legitime Bestrafung von Vorbereitungshandlungen des Delikts in Ausnahmefallen zu suchen. Hierzu werden zunachst die Entwicklungen der Gesetzgebung und die jeweiligen Dogmengeschichten der Vorbereitungstatbestande in Deutschland und China geschildert. Sodann wird die Strafwurdigkeit von Vorbereitungshandlungen innerhalb des Paradigmas der Vorfeldkriminalisierung konstruktiv diskutiert. Hierbei stellt die Verfasserin zuerst einen Zusammenhang zwischen der Frage der Strafwurdigkeit der Vorbereitungshandlung und dem materiellen Begriff der Straftat fest. Anschliessend wird die Diskussion im Bezugsrahmen der Rechtsgutstheorie und der Theorie der Deliktsstruktur, die zwei kritische Prufungsmassstabe fur die Legitimitat der Vorbereitungstatbestande bilden, weitergefuhrt. Letzlich kommt die Verfasserin zum Ergebnis, wie eine beschrankte Strafbarkeit der Vorbereitungshandlungen zu legitimieren und kontrollieren ist.
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Im deutschen StGB wird eine beschrankte Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen im Allgemeinen Teil mit einzelnen derartigen Tatbestanden - deren Zahl vermutlich zunehmen wird - im Besonderen Teil kombiniert. Im chinesischen Strafrecht als Gegenmodell zum deutschen Recht findet sich hingegen eine prinzipielle Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen. Ziel der Arbeit ist es, die Voraussetzungen fur eine legitime Bestrafung von Vorbereitungshandlungen des Delikts in Ausnahmefallen zu suchen. Hierzu werden zunachst die Entwicklungen der Gesetzgebung und die jeweiligen Dogmengeschichten der Vorbereitungstatbestande in Deutschland und China geschildert. Sodann wird die Strafwurdigkeit von Vorbereitungshandlungen innerhalb des Paradigmas der Vorfeldkriminalisierung konstruktiv diskutiert. Hierbei stellt die Verfasserin zuerst einen Zusammenhang zwischen der Frage der Strafwurdigkeit der Vorbereitungshandlung und dem materiellen Begriff der Straftat fest. Anschliessend wird die Diskussion im Bezugsrahmen der Rechtsgutstheorie und der Theorie der Deliktsstruktur, die zwei kritische Prufungsmassstabe fur die Legitimitat der Vorbereitungstatbestande bilden, weitergefuhrt. Letzlich kommt die Verfasserin zum Ergebnis, wie eine beschrankte Strafbarkeit der Vorbereitungshandlungen zu legitimieren und kontrollieren ist.