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Das Burgerliche Gesetzbuch behandelt die Rechtsfolgen eines Rucktritts vom Vertrag in den 346 ff. BGB. Das Gefuge der Ruckabwicklungsschuldverhaltnisse ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in grundlegender Art und Weise in Bewegung geraten. Die Arbeit widmet sich den durch das neue Recht vorgenommenen Neubewertungen. Dies geschieht dadurch, dass problematische Falle in ihrer Loesung nach altem und neuem Recht gegenubergestellt werden. Es werden zunachst die zugrunde liegenden Wertungen des alten Rechts erarbeitet, und das alte Recht auf seinen Modernisierungsbedarf hin untersucht. Die Arbeit setzt sich sodann vor diesem Hintergrund mit den einzelnen Vorschriften der neuen Rucktrittsregelung auseinander, die alte Streitfragen uberwinden will. Dabei zeigt sich, dass das neue Recht korrekturbedurftig ist, weil es Wertungswiderspruche aufweist. Anschliessend wird ein Ansatz vorgestellt, die neuen Rucktrittsvorschriften durch Auslegungs-, aber auch AEnderungsvorschlage mit den gewachsenen Grundsatzen und grundlegenden Wertungen des alten Rucktrittsrechts und der anderen Ruckabwicklungsschuldverhaltnisse zu harmonisieren.
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Das Burgerliche Gesetzbuch behandelt die Rechtsfolgen eines Rucktritts vom Vertrag in den 346 ff. BGB. Das Gefuge der Ruckabwicklungsschuldverhaltnisse ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in grundlegender Art und Weise in Bewegung geraten. Die Arbeit widmet sich den durch das neue Recht vorgenommenen Neubewertungen. Dies geschieht dadurch, dass problematische Falle in ihrer Loesung nach altem und neuem Recht gegenubergestellt werden. Es werden zunachst die zugrunde liegenden Wertungen des alten Rechts erarbeitet, und das alte Recht auf seinen Modernisierungsbedarf hin untersucht. Die Arbeit setzt sich sodann vor diesem Hintergrund mit den einzelnen Vorschriften der neuen Rucktrittsregelung auseinander, die alte Streitfragen uberwinden will. Dabei zeigt sich, dass das neue Recht korrekturbedurftig ist, weil es Wertungswiderspruche aufweist. Anschliessend wird ein Ansatz vorgestellt, die neuen Rucktrittsvorschriften durch Auslegungs-, aber auch AEnderungsvorschlage mit den gewachsenen Grundsatzen und grundlegenden Wertungen des alten Rucktrittsrechts und der anderen Ruckabwicklungsschuldverhaltnisse zu harmonisieren.