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Inwieweit koennen die Zielgesellschaft und ihre Aktionare Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BaFin erlangen, obwohl diese in aller Regel nicht an sie selbst gerichtet sind? Koennen sie Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehoerde gegebenenfalls auf eine Verletzung ihrer Grundrechte stutzen? Wie sind sie am Verfahren vor der BaFin zu beteiligen? Wie ist es um ihren einstweiligen Rechtsschutz bestellt? Diese und viele andere praxisrelevante Aspekte des oeffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes der Zielgesellschaft und ihrer Aktionare in UEbernahmesituationen sind auch mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und UEbernahmegesetzes (WpUEG) im Wesentlichen noch ungeklart. Klar gegliedert in einen materiell-rechtlichen und einen auf diesem aufbauenden verfahrensrechtlichen Teil, untersucht und erlautert die Arbeit daher unter anderem Fragen wie die Beschwerdebefugnis Dritter im UEbernahmerecht, die UEbertragbarkeit kartellrechtlicher Beschwerdegrundsatze auf das Verfahren nach dem WpUEG oder die Hinzuziehung zum Verwaltungsverfahren vor der BaFin. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Form von Leitsatzen anschaulich dargestellt.
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Inwieweit koennen die Zielgesellschaft und ihre Aktionare Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BaFin erlangen, obwohl diese in aller Regel nicht an sie selbst gerichtet sind? Koennen sie Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehoerde gegebenenfalls auf eine Verletzung ihrer Grundrechte stutzen? Wie sind sie am Verfahren vor der BaFin zu beteiligen? Wie ist es um ihren einstweiligen Rechtsschutz bestellt? Diese und viele andere praxisrelevante Aspekte des oeffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes der Zielgesellschaft und ihrer Aktionare in UEbernahmesituationen sind auch mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und UEbernahmegesetzes (WpUEG) im Wesentlichen noch ungeklart. Klar gegliedert in einen materiell-rechtlichen und einen auf diesem aufbauenden verfahrensrechtlichen Teil, untersucht und erlautert die Arbeit daher unter anderem Fragen wie die Beschwerdebefugnis Dritter im UEbernahmerecht, die UEbertragbarkeit kartellrechtlicher Beschwerdegrundsatze auf das Verfahren nach dem WpUEG oder die Hinzuziehung zum Verwaltungsverfahren vor der BaFin. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Form von Leitsatzen anschaulich dargestellt.